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Schloss Mülheim: Die Hoffnung schwindet

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Von: Reinhold Großelohmann

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Außer einem Probeanstrich mit gelber Farbe sowie mehreren Sicherungsmaßnahmen ist am Schloss Mülheim nichts passiert.
Außer einem Probeanstrich mit gelber Farbe sowie mehreren Sicherungsmaßnahmen ist am Schloss Mülheim nichts passiert. © Großelohmann, Reinhold

Der Besitzerwechsel von Schloss Mülheim vor zwei Jahren von Joachim Ney zu Detlef Gründer war mit großen Hoffnungen verbunden. Doch seitdem ist außer einem Probeanstrich mit gelber Farbe sowie mehreren Sicherungsmaßnahmen am Schloss Mülheim nichts passiert.

Sichtigvor – Vor zwei Jahren war es geschafft: Nach insgesamt elf Zwangsversteigerungsterminen war der gesamte Komplex Schloss Mülheim in den Besitz des Lippstädter Immobilienmaklers Detlef Gründer und seiner Familie gekommen. Gründer hatte Ende Januar 2021 den Zuschlag für die letzten fehlenden Grundstücke erhalten – 26 Monate nachdem er im November 2018 in der ersten Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Schlossgebäude bekommen hatte – womit die Herauslösung aus dem komplizierten Eigentums- und Erbbaurechtskonstrukt begann, das der eigenwillige Vorbesitzers Joachim Ney vorgenommen hatte. Doch die Hoffnungen, dass nun die Zukunft des Gebäudes ins Auge gefasst werden kann, haben sich bislang nicht erfüllt. Detlef Gründer hält weder eine konkrete Planung noch eine Förderzusage in Händen. Zudem erschweren die gestiegenen Zinsen sowie die erheblichen Verteuerungen im Bausektor derartige Großprojekte. Das gilt nicht nur für das Hauptgebäude, sondern auch für die Rentei, die eigentlich vorrangig zu einem Objekt mit Eigentumswohnungen ausgebaut werden sollte, aber wo sich auch bis heute nichts getan hat.

„Drei Förderanträge sind gestellt“, so umriss Detlef Gründer am Mittwoch im Gespräch mit unserer Zeitung die Situation. Mehr könne er aktuell nicht tun. „Wenn man mit den Arbeiten anfangen würde, wäre das schädlich für die Förderung. Das ist das Absurde“, so Gründer. In zwei Vergaberunden hintereinander ist das Projekt bei der Denkmalförderung des Bundes durchgefallen. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte der heimische CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Thies, dass unter anderem die Höhe der Fördersumme von 1,3 Millionen das Problem sei. Um an vielen Stellen zu wirken, würden vorrangig kleinere Projekte zum Zuge kommen – ansonsten wäre mit dem Projekt auf einen Schlag das gesamte auf NRW fallende Budget verbraucht. Zurückhaltend ist die Politik zudem, da es sich um ein rein privates Projekt handelt. Bei Detlef Gründer sind die Vorbehalte bezüglich der hohen Summe auch angekommen. Man habe ihm gesagt, er gebe eine maximale Einzelförderung von 400 000 Euro, berichtete er. „Das ist nice-to-have, damit kann man aber nicht viel machen.“

Was die Rentei angeht, habe er einen Bauantrag gestellt. Tätig ist für ihn der Lippetaler Architekt Sander, der bereits für Joachim Ney bei der Planung tätig war und der Stadt durch diese Zusammenarbeit bestens bekannt ist.

Beim Hauptgebäude greift Detlef Gründer auf die Machbarkeitsstudie zurück, die die Stadt Warstein vor Jahren für 40 000 Euro erstellen ließ – als Basis für die Suche nach einem Investor. Daran habe sich ja nichts geändert, so Gründer. „Was soll ich darüber hinaus noch für ein Konzept erstellen?“, fragt Gründer. Den Förderanträgen fügt er diese Studie stets bei.

Was den Erhalt des Gebäudes angeht, habe er alle kaputten Fenster mit Plexiglas abgedichtet. Der beschädigte Kamin, den der Ortsheimatpfleger als einsturzgefährdet ansieht, sei aus seiner Sicht „zu 95 Prozent stabil“.

Auf die Unterstützung der Stadt hat er stets gesetzt, ärgert sich aktuell aber, dass er 4000 bis 5000 Euro pro Jahr Grundsteuer zahlen soll, obwohl „offensichtlich ist, dass das Gebäude nicht bewohnbar ist – aus seiner Sicht eine „Provinzposse mit unangenehmem Beigeschmack. Und das, wo man so schön miteinander gekämpft hat“.

Mit Behörden hat Gründer aktuell wenig Glück. Mitte 2022 wurde er wegen Steuerhinterziehung bei seinen Geschäften vom Landgericht Paderborn zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteil. Er geht dagegen vor, dass das Urteil rechtskräftig wird. Das sei jedoch „eine Privatangelegenheit“ versichert er.

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