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Photovoltaikanlagen auf Denkmälern: „In keinster Weise“ ausgeschlossen

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Von: Alexander Lange

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Photovoltaikanlagen in der Belecker Altstadt? Wenn es nach David Friedrich vom Sachgebiet „Bauen und Denkmal“ geht, ist das nicht ausgeschlossen. Es müsse aber immer im Einzelfall geprüft werden.
Photovoltaikanlagen in der Belecker Altstadt? Wenn es nach David Friedrich vom Sachgebiet „Bauen und Denkmal“ geht, ist das nicht ausgeschlossen. Es müsse aber immer im Einzelfall geprüft werden. © Alexander Lange

In anderen Städten, beispielsweise in Soest, sei es „auch ein großes Thema“. Die Rede war im vergangenen Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein von der Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.

Warstein - Dem vorausgegangen war eine entsprechende Anfrage von Ausschussmitglied Alfred Schulte (CDU), damals ging es insbesondere um die Belecker Altstadt. Rede und Antwort stand im Ausschuss David Friedrich vom Sachgebiet „Bauen und Denkmal“, wenngleich er deutlich machte: Eine Pauschalantwort gebe es nie: „Es ist im Einzelfall zu entscheiden. Tür und Tor sind für Photovoltaikanlagen auf Denkmälern nicht offen. Aber ich versuche, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.“

Es käme beispielsweise auf den Eintragungstext der Denkmäler an, sprich auch: Was ist an dem jeweiligen Gebäude überhaupt denkmalgeschützt? Ist es das Dach oder beispielsweise vielmehr die Fachwerkbauweise? Zudem müsse immer die Frage eines Alternativstandortes für die Photovoltaikanlage gestellt werden. Und zuletzt: Wie stark beeinträchtigt eine Anlage das Erscheinungsbild des Denkmales und greift in die Substanz ein?

„Wilde Konstrukte“, so Friedrich, dürfe es nicht geben. Die Photovoltaikanlage solle optisch untergeordnet, nicht übergeordnet sein: „Zum Beispiel indem einige Dachpfannenreihen frei bleiben.“ Zwei Beispiele aus dem Stadtgebiet führte Friedrich dabei an. Eine Immobilie der Haarhöfe, wo der Innenteil des Hofes inklusive Dach einen Denkmalwert habe, der Außenteil aber nicht so sehr. Dort auf dem Dach konnte so eine Photovoltaikanlage genehmigt werden.

Anderes Beispiel einer Immobilie an der Kreisstraße in Suttrop: Dort war von den Eigentümern geplant worden, eine Anlage auf dem Wallendach zu installieren. Das Dach in seiner Optik und Bauweise aber, so Friedrich, sei „ortsbildprägend“, das habe man nicht genehmigen können. Stattdessen entstehe dort nun auf einem Carport eine Photovoltaikanlage: „Das ist die beste Lösung, die wir mit dem Eigentümer treffen konnten. Wir sind kreativ und helfen gerne weiter.“

Denn als Denkmalamt stehe man dem Thema der Erneuerbaren Energien gar nicht ablehnend gegenüber. Ganz im Gegenteil, es bräuche nur den Kompromissweg: „Ich bin offen und positiv gestimmt gegenüber Photovoltaikanlagen und Denkmälern.“

Und das gelte auch für die eingangs angefragte Belecker Altstadt. Friedrich habe sich schon Luftbilder angeschaut, „maßgeblich ist in der Altstadt die Bauform der Häuser“. Historischer Fachwerkbau, die Stirnseite zur Straße. Bei einer ähnlichen Immobilie am Propsteiberg habe man die Installation bereits geprüft und für möglich befunden: „Aber man muss es eben von Fall zu Fall entscheiden.“ „Also ausgeschlossen ist es nicht?“ fragte Schulte nach. „In keinster Weise“, so Friedrich. Und auch Sabine Leitner als Fachbereichsleiterin „Bauen und Wohnen“ ergänzte, dass man als Stadt Photovoltaikvorhaben bestmöglich unterstützen wolle: „Wir versuchen, da alles auszuschöpfen.“

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