„Wilde Konstrukte“, so Friedrich, dürfe es nicht geben. Die Photovoltaikanlage solle optisch untergeordnet, nicht übergeordnet sein: „Zum Beispiel indem einige Dachpfannenreihen frei bleiben.“ Zwei Beispiele aus dem Stadtgebiet führte Friedrich dabei an. Eine Immobilie der Haarhöfe, wo der Innenteil des Hofes inklusive Dach einen Denkmalwert habe, der Außenteil aber nicht so sehr. Dort auf dem Dach konnte so eine Photovoltaikanlage genehmigt werden.
Anderes Beispiel einer Immobilie an der Kreisstraße in Suttrop: Dort war von den Eigentümern geplant worden, eine Anlage auf dem Wallendach zu installieren. Das Dach in seiner Optik und Bauweise aber, so Friedrich, sei „ortsbildprägend“, das habe man nicht genehmigen können. Stattdessen entstehe dort nun auf einem Carport eine Photovoltaikanlage: „Das ist die beste Lösung, die wir mit dem Eigentümer treffen konnten. Wir sind kreativ und helfen gerne weiter.“
Denn als Denkmalamt stehe man dem Thema der Erneuerbaren Energien gar nicht ablehnend gegenüber. Ganz im Gegenteil, es bräuche nur den Kompromissweg: „Ich bin offen und positiv gestimmt gegenüber Photovoltaikanlagen und Denkmälern.“
Und das gelte auch für die eingangs angefragte Belecker Altstadt. Friedrich habe sich schon Luftbilder angeschaut, „maßgeblich ist in der Altstadt die Bauform der Häuser“. Historischer Fachwerkbau, die Stirnseite zur Straße. Bei einer ähnlichen Immobilie am Propsteiberg habe man die Installation bereits geprüft und für möglich befunden: „Aber man muss es eben von Fall zu Fall entscheiden.“ „Also ausgeschlossen ist es nicht?“ fragte Schulte nach. „In keinster Weise“, so Friedrich. Und auch Sabine Leitner als Fachbereichsleiterin „Bauen und Wohnen“ ergänzte, dass man als Stadt Photovoltaikvorhaben bestmöglich unterstützen wolle: „Wir versuchen, da alles auszuschöpfen.“