Zum Hintergrund des Unfalls: Fünf Warsteiner Motorradfahrer waren im Juli 2021 in Thüringen auf dem beliebten Rennsteig unterwegs. In einer Kurve kam ihnen ein damals 40-jähriger Hyundai-Fahrer entgegen, der aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit – laut Akte etwa 100 km/h – die Kontrolle über sein Auto verlor, ins Schleudern geriet und mit zwei der fünf Motorradfahrer kollidierte. Und das mit einer solchen Wucht, dass sowohl das Auto des Verursachers als auch die beiden Motorräder direkt Feuer fingen und ausbrannten. Die beiden tödlich verunfallten Motorradfahrer fuhren an Position drei und vier der Fünfer-Kolonne.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte anfangs, ob der Unfallverursacher möglicherweise mit weiteren Beteiligten ein illegales Rennen gefahren sei. Der Verdacht bestätigte sich allerdings nicht, wie nun auch der in den Prozess involvierte Rechtsanwalt Oliver Brock von der Briloner Kanzlei „Cramer & Laws“ bestätigte. Der Angeklagte habe angegeben, von hinter ihm fahrenden Motorradfahrern so gedrängt worden zu sein, dass er seine Geschwindigkeit deshalb immer weiter erhöht habe „und wie in einem Tunnel“ gewesen sei. Die Aussagen der als Zeugen geladenen Motorradfahrer widerlegten dies allerdings: „Der Abstand zwischen ihnen und dem Fahrzeug des Angeklagten war viel zu groß.“
Während die Staatsanwaltschaft eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung, zudem den Entzug der Fahrerlaubnis für drei Jahre forderte, wollte Rechtsanwalt Brock drei Jahre ohne Bewährung und einen fünfjährigen Führerscheinentzug. Die Richterin urteilte am Ende auf ein Jahr und sechs Monate sowie drei Jahre Führerscheinentzug: „Das war schon ungewöhnlich, dass das Urteil der Richterin höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft lag.“
Weil der Angeklagte keine Berufung einlegte, ist das Urteil rechtskräftig. Besonders: Der Unfallfahrer war laut Informationen dieser Zeitung Beamter. Und Beamte verlieren bei einer vorsätzlichen Tat und einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr ihren Beamtenstatus sowie damit verbundene Pensionsansprüche. Der Verurteilte, so Brock, werde in den kommenden Tagen seine Strafantrittserklärung erhalten. Etwa zwei Drittel der verhängten 18 Monate werde er wohl im Gefängnis bleiben, den Rest möglicherweise „auf Bewährung“. Das werde dann aber das Gericht entscheiden, so Brock weiter.
Aktuell gehe es noch um die Schadensersatzsummen für die Angehörigen und die Motorradfahrer, so Brock abschließend.