1. Soester Anzeiger
  2. Lokales
  3. Warstein

Nachdem zwei Warsteiner Motorradfahrer 2021 bei Unfall in Thüringen starben: Verursacher muss ins Gefängnis

Erstellt:

Von: Alexander Lange

Kommentare

Der Hyundai des Unfallverursachers ging nach dem Unfall in Flammen auf. Die Motorräder der beiden Warsteiner brannten ebenfalls.
Der Hyundai des Unfallverursachers ging nach dem Unfall in Flammen auf. Die Motorräder der beiden Warsteiner brannten ebenfalls.  © NEWS5 / Ittig

Am 3. Juli 2021 kam es im thüringischen Neustadt am Rennsteig zu einem Unfall, bei dem zwei 53-jährige Warsteiner Motorradfahrer starben. Nun wurde vor Gericht das Urteil gesprochen: Ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung für den Autofahrer. Er verliert zudem seinen Beamtenstatus.

Warstein/Neustadt/Hildburghausen – Das Geschehene löst nach wie vor große Betroffenheit bei vielen Warsteinern aus: Während einer Tour im thüringischen Neustadt am Rennsteig kamen am 3. Juli 2021 zwei 53-jährige Warsteiner Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Nun wurde der Unfallverursacher vor dem örtlichen Amtsgericht Hildburghausen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. Das bestätigte Martina Thes als stellvertretende Direktorin des Amtsgerichtes Hildburghausen auf Anfrage dieser Zeitung. Der Angeklagte habe auch keinen Einspruch eingelegt, das Urteil sei damit rechtskräftig.

Die zwei Verhandlungstermine fanden allerdings nicht in Hildburghausen, sondern im Landgericht Meinigen statt. Grund dafür waren die zahlreichen Zeugen und Zuhörer, die räumlich nicht alle im Amtsgericht Hildburghausen hätten Platz finden können.

Auto und Motorräder fangen nach Zusammenstoß direkt Feuer

Zum Hintergrund des Unfalls: Fünf Warsteiner Motorradfahrer waren im Juli 2021 in Thüringen auf dem beliebten Rennsteig unterwegs. In einer Kurve kam ihnen ein damals 40-jähriger Hyundai-Fahrer entgegen, der aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit – laut Akte etwa 100 km/h – die Kontrolle über sein Auto verlor, ins Schleudern geriet und mit zwei der fünf Motorradfahrer kollidierte. Und das mit einer solchen Wucht, dass sowohl das Auto des Verursachers als auch die beiden Motorräder direkt Feuer fingen und ausbrannten. Die beiden tödlich verunfallten Motorradfahrer fuhren an Position drei und vier der Fünfer-Kolonne.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte anfangs, ob der Unfallverursacher möglicherweise mit weiteren Beteiligten ein illegales Rennen gefahren sei. Der Verdacht bestätigte sich allerdings nicht, wie nun auch der in den Prozess involvierte Rechtsanwalt Oliver Brock von der Briloner Kanzlei „Cramer & Laws“ bestätigte. Der Angeklagte habe angegeben, von hinter ihm fahrenden Motorradfahrern so gedrängt worden zu sein, dass er seine Geschwindigkeit deshalb immer weiter erhöht habe „und wie in einem Tunnel“ gewesen sei. Die Aussagen der als Zeugen geladenen Motorradfahrer widerlegten dies allerdings: „Der Abstand zwischen ihnen und dem Fahrzeug des Angeklagten war viel zu groß.“

Urteil der Richterin höher als Forderung der Staatsanwaltschaft

Während die Staatsanwaltschaft eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung, zudem den Entzug der Fahrerlaubnis für drei Jahre forderte, wollte Rechtsanwalt Brock drei Jahre ohne Bewährung und einen fünfjährigen Führerscheinentzug. Die Richterin urteilte am Ende auf ein Jahr und sechs Monate sowie drei Jahre Führerscheinentzug: „Das war schon ungewöhnlich, dass das Urteil der Richterin höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft lag.“

Weil der Angeklagte keine Berufung einlegte, ist das Urteil rechtskräftig. Besonders: Der Unfallfahrer war laut Informationen dieser Zeitung Beamter. Und Beamte verlieren bei einer vorsätzlichen Tat und einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr ihren Beamtenstatus sowie damit verbundene Pensionsansprüche. Der Verurteilte, so Brock, werde in den kommenden Tagen seine Strafantrittserklärung erhalten. Etwa zwei Drittel der verhängten 18 Monate werde er wohl im Gefängnis bleiben, den Rest möglicherweise „auf Bewährung“. Das werde dann aber das Gericht entscheiden, so Brock weiter.

Aktuell gehe es noch um die Schadensersatzsummen für die Angehörigen und die Motorradfahrer, so Brock abschließend.

Auch interessant

Kommentare