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Nach Warsteiner Brandstifter-Serie: Was wird aus den Brandimmobilien an der Hauptstraße?

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Von: Alexander Lange

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Was wird aus der Brandimmobilie an der Hauptstraße? Auch ein Kauf durch die Stadt scheint nicht ausgeschlossen.
Was wird aus der Brandimmobilie an der Hauptstraße? Auch ein Kauf durch die Stadt scheint nicht ausgeschlossen. © Alexander Lange

Zumindest vorerst ist die Brandstifter-Serie an der Warsteiner Hauptstraße gestoppt. Was bleibt sind die Schäden an den Brandimmobilien. Kauft die Stadt jetzt das ehemalige Kino? Und welche Strafe droht dem Brandstifter überhaupt?

Warstein – Die Brandstifter-Serie an der nördlichen Hauptstraße ist zumindest vorerst beendet. Polizeipressesprecherin Diana Kettelhake erklärte zuletzt, dass man nach wie vor ermittele und sich zu Gerüchten, der Täter sie bereits gefasst, nicht äußere. Dass die Serie vorerst aber ein Ende habe, bestätigte sie. „Zum Glück“, sagt auch Sabine Leitner, Fachbereichsleiterin Bauen und Wohnen bei der Stadt Warstein. Was allerdings bleibt sind die hinterlassenen Schäden.

Sechs Brandstiftungen gab es an der Hauptstraße. Der erste und bislang größte Einsatz war das Feuer im ehemaligen Kino, später brannte Unrat in einem Anbau der ehemaligen Post, danach ein Traktor in einem Steinbruchgebiet. Daraufhin brannte es im Wirtschaftsgebäude des Museums Haus Kupferhammer. Die bislang letzten Brandstifter-Einsätze fanden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 10. November, statt. Erst der Möbeltransporter vorm GAB-Solidarkaufhaus, später brannte Unrat in einem Wohn- und Geschäftshaus, was zwei verletzte Bewohner zur Folge hatte.

Gespräche mit Kino-Eigentümer

Das Wirtschaftsgebäude des Museums Haus Kupferhammer ist in städtischer Hand. „Wir sind aktuell dabei, Angebote einzuholen“, erklärt Leitner. Die Reinigung werde kostspielig, das stehe außer Frage. Ruß und Löschwasser hätten deutliche Schäden im gesamten Gebäude hinterlassen. Das ehemalige Kino an der Hauptstraße, das am 26. August brannte, ist zwar in privatem Besitz. Bereits kurz nach dem Brand kündigte die Stadt aber an, Gespräche über die Zukunft des Gebäudes mit dem Eigentümer führen zu wollen.

„An dem Gebäude ist ein wesentlich höherer Schaden entstanden. Wir stehen nach wie vor mit dem Eigentümer in Kontakt.“ Ob die Stadt das Gebäude kaufen und abreißen wolle? „Es gibt keine Denkverbote“, sagt Leitner. Aber das hänge auch mit den Vorstellungen des Eigentümers ab, was er mit dem Gebäude vorhabe. Klar sei aber auch, dass bereits in diesem Jahr die Pläne für die Sanierung der nördlichen Hauptstraße mit entsprechenden Planungsbüros in Angriff genommen werden. Dazu gehören auch die dort liegenden Immobilien.

Hohe Strafe droht

Oberstaatsanwalt Thomas Poggel erklärt, dass Brandstiftungen in der Regel Freiheitsstrafen von einem bis 15 Jahren nach sich ziehen. Das Ausmaß der Strafe ist dabei aber auf der einen Seite abhängig vom Täter, Vorstrafen etc. Und ebenso davon, wie viele Brandstiftungen ihm möglicherweise nachgewiesen werden können. Im Warsteiner Fall, sofern alle Brandstiftungen auf einen Täter zurückzuführen wären, käme hinzu, dass es nicht nur bei Sachschäden blieb, sondern es im Zusammenhang mit den Brandstiftungen zu Verletzten kam.

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