„An dem Gebäude ist ein wesentlich höherer Schaden entstanden. Wir stehen nach wie vor mit dem Eigentümer in Kontakt.“ Ob die Stadt das Gebäude kaufen und abreißen wolle? „Es gibt keine Denkverbote“, sagt Leitner. Aber das hänge auch mit den Vorstellungen des Eigentümers ab, was er mit dem Gebäude vorhabe. Klar sei aber auch, dass bereits in diesem Jahr die Pläne für die Sanierung der nördlichen Hauptstraße mit entsprechenden Planungsbüros in Angriff genommen werden. Dazu gehören auch die dort liegenden Immobilien.
Oberstaatsanwalt Thomas Poggel erklärt, dass Brandstiftungen in der Regel Freiheitsstrafen von einem bis 15 Jahren nach sich ziehen. Das Ausmaß der Strafe ist dabei aber auf der einen Seite abhängig vom Täter, Vorstrafen etc. Und ebenso davon, wie viele Brandstiftungen ihm möglicherweise nachgewiesen werden können. Im Warsteiner Fall, sofern alle Brandstiftungen auf einen Täter zurückzuführen wären, käme hinzu, dass es nicht nur bei Sachschäden blieb, sondern es im Zusammenhang mit den Brandstiftungen zu Verletzten kam.