Doch wie hoch sind die Zahlen in Warstein genau? Und wo liegt die Wästerstadt im Vergleich zu anderen Kommunen? Vorab sei angemerkt: Die aufgeführten Zahlen beinhalten Austritte aus der katholischen und evangelischen Kirche zusammen. Wobei die katholische Seite aufgrund ihrer Größe den deutlich größeren Part ausmacht. Zudem umfassen die Zahlen den gesamten Bezirk des jeweiligen Amtsgerichtes, bei dem man aus der Kirche austreten kann. Zum Warsteiner Amtsgericht gehört daher neben der Stadt Warstein auch die Stadt Rüthen. Insgesamt rund 38 000 Einwohner.
Mit Stand des 30. Juni traten in diesem Jahr bereits 330 Warsteiner und Rüthener aus der Kirche aus. 198 im ersten Quartal, 132 im zweiten Quartal. Zum Vergleich: In 2021 waren es im gesamten Jahr 300, in 2020 waren es 224, in 2019 204 und in 2018 waren es 153. Um noch weiter zurückzublättern: 2011 traten 79 Warsteiner und Rüthener aus katholischer oder evangelischer Kirche aus, 2012 sogar nur 67. In Brilon beispielsweise – der Amtsgerichtsbezirk hat ähnlich viele Einwohner wie der Warsteiner – entwickeln sich die Zahlen nah an den Warsteinern. In Meschede hingegen traten zwar mehr Menschen aus der Kirche aus. Da der Amtsgerichtsbezirk aber mit 50000 Einwohnern größer ist (neben Meschede gehören auch Eslohe und Bestwig dazu), ist der Austrittstrend im Vergleich zu Warstein geringer. Im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg waren es im ersten Halbjahr 2022 übrigens insgesamt 3845 Austritte, in 2011 waren es nur 1194.
Allerdings muss bei den Zahlen ebenso angemerkt werden: Viele Städte, beispielsweise im Ruhrgebiet, hatten schon vor der Erhebung weniger Kirchenmitglieder. Weil die Gemeinden kleiner sind, sind auch die Zahlen im Vergleich geringer.
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss dies bei dem Amtsgericht erklären, in dessen Bezirk er wohnt. Daher sind die vorliegenden Zahlen auch nach den jeweiligen Amtsgerichten gestaffelt. Doch die hohe Anzahl der Austrittsersuche hat auch Folgen für die Amtsgerichte. Denn die kommen kaum hinterher. Viele Amtsgerichte, vor allem in Großstädten, sind überlastet, teilweise muss über Monate auf einen Termin gewartet werden. Die Wartezeit variiert stark, hängt logischerweise von der Einwohnerzahl des Bezirkes ab. Bei kleineren Amtsgerichten beträgt die Wartezeit häufig nur wenige Tage oder Wochen, teilweise ist es sogar ohne Terminbuchung möglich. Nur in Einzelfällen und großen Bezirken muss man über drei Monate warten.