Die Bürgerinitiative machte am Dienstag in einer Stellungnahme die Ergebnisse der LANUV-Berechnungen öffentlich. Dazu schreibt Hubert Struchholz: „Größere Ausbaupotenziale liegen dem Leitszenario zufolge unter anderem im Sauerland und im Raum Paderborn. Der Kreis Soest gelangte dabei im NRW-Vergleich mit einem Potenzial von 183 neuen Windrädern unter die Top-5. Die Stadt Warstein zählt mit einem ermittelten Potenzial von 51 bis 102 Windenergieanlagen (kurz WEA) im Gemeinden-Vergleich zu den Top-10 in NRW.“ Die Bürgerinitiative „Windpark Arnsberger Wald - Nicht mit uns!“ hat die LANUV-Zahlen analysiert. Sie hat die Zahlen auf den Naturraum Arnsberger Wald näherungsweise heruntergebrochen und kommt in einer vorsichtigen Schätzung auf knapp 200 WEA, für den Warsteiner Wald wären es rund 70 WEA.
Schon vor der Potenzialstudie habe 2021 das Wirtschaftsministerium vorgesehen, auf Kalamitätsflächen ehemaliger Fichtenbestockungen eine befristete Windenergienutzung auf 30 Jahre zu ermöglichen, so die BI. Struchholz: „Dazu sind Satellitenaufnahmen aus den Jahren 2018 bis 2020 ausgewertet. Als Ausschlussfläche gewertet wurden in dieser Studie insbesondere Wohngebäude in Ortslagen mit einem 1000 Meter Puffer, im Außenbereich liegende Bereiche mit weniger als 20 Wohngebäuden nur mit einem Puffer von 720 Metern. Aus der Planung genommen wurden unter anderem auch Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete samt einem Puffer von 80 Metern, der in etwa der Rotorlänge entspricht. Als Referenzanlage gilt in der Studie eine WEA mit 240 m Höhe.“
Die BI warte seit Februar 2021 auf die Entscheidung eines, an das NRW-Umweltministerium gerichteten Antrags, den Arnsberger Wald als EU-Vogelschutzgebiet auszuweisen. Struchholz begründet: Für den Erhalt der Vogelarten Schwarzstorch, Grau-, Mittel-, Schwarzspecht, Wendehals, Sperlings- und Raufußkautz sowie Neuntöter stellt wiederum der Arnsberger Wald eines der Top-5-Gebiete dar, weshalb er schon seit Jahren die Voraussetzungen für ein Vogelschutzgebiet erfüllt. Die von der BI konsultierte EU-Kommission hat erst am 30. März 2022 grundlegende Fehlannahmen in deutschen Naturschutzbehörden bei der Ausweisungpraxis von Vogelschutzgebieten moniert. Insbesondere hätten die Mitgliedstaaten die Verpflichtungen, die für Vogelschutzgebiete gelten, nämlich auch dann zu beachten, wenn sie das betreffende Gebiet nicht zum Vogelschutzgebiet erklärt haben, obwohl dies hätte geschehen müssen.
Hubert Struchholz: „Ein solcher Windenergieausbau soll ja im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen.“ Es sei wichtig, den Bürgern vor der anstehenden Landtagswahl zu zeigen, „wie das Antlitz ihrer Heimat in Kürze aussehen wird“.
Mit der Potenzialstudie sei die Tür für eine überbordende Windkraftplanung im Arnsberger Wald weit geöffnet worden. Sein Appell: „Alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Heimat, der Arnsberger Wald, zu einem Energie-Industriegebiet verkommt, müssen jetzt ihre Stimme erheben!“