Weiterhin soll das Holz in Poltern bereitgestellt werden, entweder vor Ort durch den Besteller aufgearbeitet oder ohne Aufarbeitung direkt abtransportiert werden.
Allerdings in begrenztem Umfang. So gibt es nur noch sechs Raummeter pro Feuerstättenbescheid – also weder pro Person, Haushalt, oder Feuerstätte, sondern pro Bescheid. Damit soll verhindert werden, dass sich beispielsweise jedes Familienmitglied mit Brennholz eindeckt, obwohl nur ein Ofen im Haus steht, und das Holz dann teurer weiterverkauft wird. Grund für die Reglementierung sind die waldbaulichen Vorgaben und die Unsicherheit, ob im Wald bis zum Herbst genügend Holz bereitgestellt werden kann, so Arens.
Ist das Holzangebot größer, kann das Sachgebiet Forst flexibel reagieren. Ist die Nachfrage zu hoch, erfolgt die Zuweisung in der Reihenfolge der Bestelleingänge. Angemeldet wird der Brennholzbedarf weiterhin über den ausgefüllten Bogen oder die Onlineplattform der Stadt.
Sortiment „Kronenholz“
Als weiteres Sortiment soll die Vermarktung von Kronen in Laubholzbeständen wieder in das Brennholzkonzept aufgenommen werden. Zwar sei die Bereitstellung von Kronenholz mit größerem Aufwand für die Mitarbeiter verbunden, doch die hohe Nachfrage und die vorhandene Menge haben das Forstamt dazu bewogen, auch weiterhin Kronen- und Derbholz anzubieten.
Um positive Synergieeffekte zu nutzen, werden die Bestände, in denen Kronenholz aufgearbeitet wird, durch die Revierleiter nach Kriterien des Forstschutzes und der Waldpflege ausgewählt. Die Kronen lagern dann an den Wegen oder Rückegassen. Kronenholz kann mit Wunschmenge, Wunsch-baumart und Wunschrevier angemeldet werden.
Bereitstellung und Zuweisung erfolgen über eine Selbstwerbererklärung inklusive einzuhaltender Rahmenbedingungen. Entsprechende Verstöße wie Alleinarbeit oder fehlende Ausrüstung werden auch direkt geahndet.
Ausnahmen, Preise und Bereitstellung
Zusätzlich zu den zwei Sortimenten besteht in Absprache mit den zuständigen Revierleiterin die Möglichkeit, definiertes Holz an städtischen Forstwirtschaftswegen oder in der Nähe dieser Wege zu sammeln und fallweise definierte Einzelstämme aus Beständen des Stadtwaldes zu erwerben. Stehendes Holz zu fällen, ist nicht erlaubt.
Wie bislang orientieren sich die Warsteiner Brennholzpreise an den Industrie- und Energieholzpreisen sowie den Holzpreisen aus der Warsteiner Nachbarschaft. Umgesetzt wird das Konzept ab dem 15. Oktober, Grund dafür sind die vorherrschende Waldbrandgefahr in Kombination mit Motorsägenarbeiten, der Verwaltungsaufwand sowie die Grundsteuerreform.
Wie hoch die Brennholzpreise liegen werden, sei nicht abzusehen, sie ändern sich tagesaktuell. Klar sei aber: Wenn es im Herbst soweit ist, wird es Festpreise geben. Die jeweilige Abfuhr hat bis zum 30. April zu erfolgen, Ausnahmen sind aber möglich.
Die Brennholzanmeldung für das Folgejahr erfolgt nach einer Pressemitteilung im November. Bei der Zuteilung werden Warsteiner Bürger sowie langjährige Kunden vorrangig berücksichtigt.
Die Wertschöpfung aus dem Brennholzverkauf kommt dem städtischen Haushalt zu Gute. Gerade aufgrund der genannten Energiekrise und gestiegenem Brennholzbedarf sei die Zahl der Holzdiebstähle gestiegen. Dem wolle man auch weiterhin intensiv nachgehen, so Arens.