Dass es am Eichsgen immer wieder zu Fast-Unfällen komme, wolle Körner auch nicht in Abrede stellen: „Jedoch sind Beobachtungen kein in der Bewertung definiertes Kriterium und können daher nicht berücksichtigt werden. Dies allein auch schon aus dem Grund, dass an vielen anderen Knotenpunkten eben auch diese Beobachtungen von Beinahe-Unfällen gemacht werden.“ Auch Beobachtungen, die eine deutliche Verkehrszunahme beschreiben, seien nicht bewertungsrelevant, so Körner in seiner Antwort. Dafür müssten es schon offizielle Straßenverkehrszählungen sein.
Eine letzte derartige Zählung habe es 2021 gegeben, Ergebnisse lägen aber noch nicht vor, so Körner. Wenn diese bekannt seien, würden sie auch in die nächste Priorisierung einfließen.
Zudem fügt Körner an, dass der Kreisverkehr am Eichsgen voraussichtlich fünf Arme haben müsse. „Unwidersprochen handelt es sich heute schon um eine sehr große vorhandene Verkehrsfläche. Dennoch liegen gemäß den Vorgaben die Durchmesser von Kreisverkehren an Landstraßen in der Regel bei etwa 40 Metern.“
Hinzu kämen Geh-und Radwege sowie Fahrbanteiler, sodass ein Kreisverkehr dort nicht ohne Grunderwerb möglich wäre: „Dies ist jedoch für die Bewertung ebenfalls unerheblich.“ So kündigt Körner aber an, die Angaben Müllers „im Sinne der objektiv aufzunehmenden Aspekte in das Bewertungsschema (...)“ einzupflegen. Ergebnisse der Bewertung blieben, so Körner, bis zur Vorlage an den Regionalrat im Herbst abzuwarten: „Unabhängig von der rechnerischen Bewertung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb, der zwar eine objektive Grundlage für die Beschlussfassung des Regionalrates darstellt, ist dieser jedoch im Grunde frei in seiner Beschlussfassung.“