Während der 41-jährige Täter nun die Folgen seiner Tat, die er beim ersten Verhandlungstag am 28. November in Teilen noch bestritt, absitzen muss, leidet das 36-jährige Opfer ebenfalls noch an den Folgen. An den gesundheitlichen Folgen. Es sei „ein Wunder“ gewesen, dass er den heftigen Angriff, den versuchten Totschlag überhaupt überlebt habe. Aus heiterem Himmel hatte der Angeklagte seinen Mitbewohner in dessen Zimmer angegriffen, indem er mit einem Kehrblech auf ihn, vor allem auf den Kopf, einschlug. Selbst als das Opfer flüchtete, ließ der Angeklagte, der sich wie in einem Wahn befand, nicht von ihm ab. Noch als das Opfer blutüberströmt am Boden lag, schlug er weiter auf ihn ein. Zeugen vor Ort sprachen von Szenarien eines schlechten Krimis, überall sei Blut gewesen. Das Opfer wurde per Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen, wo ihm die Schädelklappe entfernt wurde. Ärzte attestierten ihm unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma und mehrere schwere Knochenbrüche im Kopfbereich.
Nur hoch dosierte Medikamente ließen ihn überhaupt die starken Schmerzen aushalten, berichtete er vor Gericht. Jeder Stolperstein bedrohe das ungeschützte Gehirn, sein Geruchssinn sei verschwunden und sobald möglich solle eine Operation folgen, bei der er eine künstliche Schädelklappe erhalte.
Im Nachgang zur Tat in der Obdachlosenunterkunft forderten Nachbarn Konsequenzen. Es sei immer wieder zu Zwischenfällen mit Bewohnern der Unterkunft gekommen, die dann in dem versuchten Totschlag endeten. Das Warsteiner Ordnungsamt erklärte allerdings, dass der Handlungsspielraum einer Behörde über die Unterbringung hinaus gering sei. Denn Hilfsangebote durch gesetzliche Betreuer, Sozialpsychiatrischer Dienst, vielfältige Hilfen anderer Art würden durch die Bewohner oftmals nicht angenommen