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Attacke in Niederbergheimer Obdachlosenunterkunft: Urteil steht fest

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Von: Alexander Lange

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Am 8. Juli kam es zu dem versuchten Totschlag in Niederbergheim.
Am 8. Juli kam es zu dem versuchten Totschlag in Niederbergheim. © Schröder, Daniel

Am 8. Juli kam es in der Niederbergheimer Obdachlosenunterkunft zu einer brutalen Attacke, bei der das 36-jährige Opfer mit einem Kehrblech verletzt wurde. Nun wurde das Urteil gesprochen. Was den Täter erwartet.

Niederbergheim/Arnsberg – Über fünf Monate liegt die brutale Tat inzwischen zurück, nun wurde vor der vierten Strafkammer des Arnsberger Landgerichtes das Urteil gesprochen. Der 41-jährige Bewohner der Niederbergheimer Obdachlosenunterkunft, der am 8. Juli auf seinen 36-jährigen Mitbewohner einschlug und diesen lebensgefährlich verletzte, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Unbefristet. Das gab Dr. Alexander Brüggemeier, Pressesprecher am Landgericht, nun bekannt.

Offiziell wurde der Täter aufgrund seine Schuldunfähigkeit – er ist psychisch krank, paranoid schizophren, drogenabhängig – freigesprochen. Doch der Freispruch ist nicht gleichbedeutend mit Freiheit. Schon nach der Tat wurde der 41-Jährige in die Forensische Psychiatrie nach Eickelborn gebracht, nun geht es in eine psychiatrische Klinik. Bei solchen Unterbringen gebe es keine festgelegte Dauer, erläuterte Pressesprecher Dr. Brüggemeier: „Das ist abhängig von der Erkrankung und dem Erkrankten. Erst einmal ist eine solche Unterbringung unbefristet.“

Opfer leidet immer noch unter den Folgen

Während der 41-jährige Täter nun die Folgen seiner Tat, die er beim ersten Verhandlungstag am 28. November in Teilen noch bestritt, absitzen muss, leidet das 36-jährige Opfer ebenfalls noch an den Folgen. An den gesundheitlichen Folgen. Es sei „ein Wunder“ gewesen, dass er den heftigen Angriff, den versuchten Totschlag überhaupt überlebt habe. Aus heiterem Himmel hatte der Angeklagte seinen Mitbewohner in dessen Zimmer angegriffen, indem er mit einem Kehrblech auf ihn, vor allem auf den Kopf, einschlug. Selbst als das Opfer flüchtete, ließ der Angeklagte, der sich wie in einem Wahn befand, nicht von ihm ab. Noch als das Opfer blutüberströmt am Boden lag, schlug er weiter auf ihn ein. Zeugen vor Ort sprachen von Szenarien eines schlechten Krimis, überall sei Blut gewesen. Das Opfer wurde per Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen, wo ihm die Schädelklappe entfernt wurde. Ärzte attestierten ihm unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma und mehrere schwere Knochenbrüche im Kopfbereich.

Anwohner beschwerten sich über Zwischenfälle

Nur hoch dosierte Medikamente ließen ihn überhaupt die starken Schmerzen aushalten, berichtete er vor Gericht. Jeder Stolperstein bedrohe das ungeschützte Gehirn, sein Geruchssinn sei verschwunden und sobald möglich solle eine Operation folgen, bei der er eine künstliche Schädelklappe erhalte.

Im Nachgang zur Tat in der Obdachlosenunterkunft forderten Nachbarn Konsequenzen. Es sei immer wieder zu Zwischenfällen mit Bewohnern der Unterkunft gekommen, die dann in dem versuchten Totschlag endeten. Das Warsteiner Ordnungsamt erklärte allerdings, dass der Handlungsspielraum einer Behörde über die Unterbringung hinaus gering sei. Denn Hilfsangebote durch gesetzliche Betreuer, Sozialpsychiatrischer Dienst, vielfältige Hilfen anderer Art würden durch die Bewohner oftmals nicht angenommen

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