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Ab sofort: Allgemeines Besuchsverbot im Krankenhaus Maria Hilf in Warstein

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Von: Jens Hippe

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Im Warsteiner Krankenhaus gilt ab sofort ein allgemeines Besuchsverbot.
Im Warsteiner Krankenhaus gilt ab sofort ein allgemeines Besuchsverbot. © Alexander Lange

Das Krankenhaus Maria Hilf in Warstein hat zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern mit sofortiger Wirkung ein allgemeines Besuchsverbot erlassen. Gründe sind die zurzeit grassierende Grippewelle und steigende Corona-Zahlen.

Warstein – „Aufgrund der aktuellen Corona-Situation mit steigendem Infektionsgeschehen müssen wir leider zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter ein allgemeines Besuchsverbot aussprechen.“ Mit diesen Worten teilt die Verwaltung des Krankenhauses Maria Hilf mit, dass Patienten dort ab sofort keinen Besuch mehr erhalten dürfen. Bislang war ein Besucher pro Tag für 30 Minuten erlaubt, ein negativer Schnelltest war Voraussetzung für das Betreten des Krankenhaus..

In Warstein lag die 7-Tage-Inzidenz mit Stand 6. Dezember bei 346,7 und damit deutlich höher als im Kreis Soest (216,6) oder in Nordrhein-Westfalen (236,5). 69 Menschen in Warstein sind aktuell mit dem Corona-Virus infiziert. Doch es sind nicht alleine die hohen Coronazahlen, die das Krankenhaus veranlasst haben, Besucher vorerst nicht weiter zuzulassen. „Es rollt ja auch eine Grippewelle“, erklärt Prokuristin Gisela Duitmann auf Nachfrage, „deshalb halten wir es für angebracht, uns ein bisschen abzuschotten. Wir dürfen uns da nicht vor der Lage verschließen.“ Das nun ausgesprochene Besuchsverbot soll gewährleisten, dass die medizinische Versorgung der Patienten in Maria Hilf weiter gesichert ist.

Aktuell bereiten in Deutschland besonders das Influenza- und das RS-Virus Probleme. Das Besuchsverbot soll eine Verbreitung unter Patienten und Mitarbeitern verhindern. „Je mehr Leute kommen, desto höher ist die Gefahr, dass sich die Leute mit was auch immer anstecken“, erklärt Duitmann. Die Mitteilung an die Öffentlichkeit über Aushänge, Mitteilungen auf der Krankenhaus-Homepage und in den Sozialen Medien soll dazu beitragen, dass Besucher nicht umsonst zum Krankenhaus kommen. „Wir möchten die hier nicht vor der Tür stranden lassen. Da wollen wir Ärger vermeiden“, sagt Gisela Duitmann.

Es gibt aber auch Ausnahmen vom Besuchsverbot. Sie gelten bei dementen („Sie verstehen nicht, wenn man ihnen ihre Bezugsperson wegnimmt“) und palliativen Patienten. Für diese Ausnahmefälle gilt eine Besuchszeit von 30 Minuten. Die Ausnahmeregelung ist klar formuliert: „Bitte Ihren Besuch nach Absprache mit dem behandelnden Arzt vorher auf der Station anmelden und an der Pforte einen negativen Antigen-Test (kein Selbsttest) vorlegen. Händedesinfektion, FFP 2-Maske und die Abstandsregelung von 1,5 Metern müssen eingehalten werden. Wenn Sie die Station erreicht haben, melden Sie sich kurz im Dienstzimmer an. Bei Erkältungssymptomen oder Kontakt zu Corona positiven Personen bitten wir Sie dringend von Besuchen Abstand zu nehmen.“

Wie lange das allgemeine Besuchsverbot gelten wird, konnte Gisela Duitmann am Mittwoch nicht sagen. „Wir haben eine Hygienefachabteilung, die das jeden Tag beleuchtet und in ständigem Austausch mit den Behörden steht“, erläutert sie, diese Abteilung würde dann auch über die Aufhebung des Besuchsverbots entscheiden.

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