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Abwassergebühren offenbar falsch berechnet: So profitieren jetzt die Warsteiner Eigentümer

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Von: Alexander Lange

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Die Arbeitsgruppe Haushalt hat im Warsteiner Rathaus bereits über das Gerichtsurteil gesprochen.
Die Arbeitsgruppe Haushalt hat im Warsteiner Rathaus bereits über das Gerichtsurteil gesprochen. © Alexander Lange

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat geurteilt, dass Abwasserkosten bislang offenbar falsch berechnet wurden. Das betrifft auch Warstein. Die Stadt spricht schon jetzt von „nennenswerten finanziellen Folgen“, Eigentümer sparen dafür Gebühren.

Warstein/Münster – Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind offenbar seit Jahren falsch berechnet worden. Das erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag in einem Urteil. Heißt: Die Gebührenzahler haben zu viel für ihr Abwasser gezahlt. Auch in Warstein. Schlechte Nachrichten für die Stadt Warstein und Kämmerer Stefan Redder, die sich gerade erst aus der Haushaltssicherung herausgekämpft hatten: „Dieses Urteil wird erhebliche Auswirkungen und nennenswerte finanzielle Folgen für uns haben.“

Ihren Anfang nimmt die Geschichte in der Stadt Oer-Erkenschwick. Dort hatte ein Grundstückseigentümer geklagt, weil sein Abwasserbescheid zu hoch berechnet worden sei. 600 Euro sollte er 2017 zahlen. Das war rechtswidrig und zu hoch, urteilte das Münsteraner Oberverwaltungsgericht. Die Stadt habe die Gebühren so berechnet, dass die Kosten nicht gedeckt, sondern überschritten wurden. „Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind“, so das OVG-Urteil in Bezug auf die NRW-Gemeindeordnung. Anwohner sollen also auch nur das zahlen müssen, was sie auch wirklich verbrauchen.

Warstein will schriftliche Begründung des OVG Münster noch abwarten

Oer-Erkenschwick sei bei der Kalkulation der Gebühren von den vergangenen 50 Jahren als Durchschnitt ausgegangen. Begründbar seien laut OVG aber nur die letzten 10 Jahre. Das Ergebnis: Statt einem Zinssatz von bisher 6,52 Prozent, den die Stadt einforderte, kamen die Richter auf 2,42 Prozent.

Von Oer-Erkenschwick über Münster nach Warstein: Hier will man die schriftliche Begründung des Oberverwaltungsgerichts erst abwarten, „um dann im Detail die Auswirkungen zu diskutieren“, erklärte Warsteins Stadtwerkeleiter Matthias Seipel am Mittwochmorgen: „Es wird aber Änderungen geben. Aber nicht nur für Warstein, 99 Prozent der Kommunen haben ja nach der bisherigen jahrzehntelangen Rechtsprechung kalkuliert.“ Es sei nun die Frage, wie stark sich das Urteil für Warstein auswirke.

Dass es das tun wird, das ist für Stadtkämmerer Stefan Redder klar: „Bei den Stadtwerken haben wir mit der Sparte Abwasser Überschüsse erwirtschaftet, in anderen Sparten, zum Beispiel den Bädern, Defizite.“ Die Überschüsse glichen die Defizite der anderen Sparten aus und seien als Gewinnausschüttung für den Haushalt eingeplant worden. Zusammen mit der Gewerbesteuer, den Einnahmen aus dem Forst und anderen Faktoren konnte so der Haushaltsausgleich erreicht werden. Als Kommune haben man trotz des Urteils aber nicht rechtswidrig kalkuliert, so Redder. Man habe nach der ständigen Rechtsprechung gearbeitet, die bereits seit 1994 Bestand habe. Trotzdem hat das Urteil seine Folgen.

Städtischem Haushalt wird sechs- bis siebenstellige Summe zumindest indirekt fehlen

„Hinter die Gewinnausschüttung können wir jetzt vermutlich eine Haken machen“, erläutert Redder. Geld in hoher sechsstelliger oder sogar in siebenstelliger Summe werde dem städtischen Haushalt zukünftig zumindest indirekt fehlen, macht Redder klar. Sicher aber im Topf der Stadtwerke. Konkrete Zahlen könne er aber noch nicht nennen, dafür fehle es auch noch an Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.

Und ja, auch für den Warsteiner Gebührenzahler wird es beim Abwasser nun günstiger. Allerdings mit einem kleinen Aber versehen, so Redder: Denn die Höhe der Abwassergebühren, genauso auch der Wassergebühren, lag in Warstein zuletzt immer unter dem KAG-Satz. Beim Abwasser waren es, entsprechend Ratsbeschluss, 88,47 Prozent, beim Wasser 70,37 Prozent. Sprich: Die Warsteiner zahlten an sich schon weniger, als die Kalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz vorsah.

Günstiger wird es für die Gebührenzahler aber dennoch in den kommenden Jahren, wenn auch nicht so stark wie in anderen Städten: „Die Frage ist, in welchem Umfang. Aber der Gebührenverlust für uns als Stadt ist enorm.“

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