Notruf-Missbrauch durch ZUE-Bewohner: Straftat wird verfolgt, Täter ist „zu Gespräch geladen“

Weil er offenbar bewusst für einen Fehlalarm von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei gesorgt hat, muss sich ein Bewohner der Soester ZUE jetzt auf Ärger einstellen.
Soest - Sein Notruf-Missbrauch wird offenbar Konsequenzen für einen Bewohner der Soester ZUE haben. Rückblick: In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hatte er laut Erkenntnissen der Polizei ein kokelndes Stück Papier unter einen Rauchmelder der Brandmeldeanlage der ZUE gehalten. Der Alarm löste aus, die Einsatzkräfte wurden um 23.03 Uhr gerufen.
Die Feuerwehr sollte eine „Brandnachschau“ durchführen. Bedeutet: Die Einsatzkräfte sollten mit fachmännischem Auge kontrollieren, ob tatsächlich keine Gefahr mehr durch den Kleinbrand herrscht. Um 23.45 Uhr war der Einsatz für die Feuerwehrleute erledigt.
Vorsätzlicher Brandalarm: Straftat wird durch Staatsanwaltschaft verfolgt
Aus juristischer Sicht handelt es sich bei der Tat des Bewohners um einen Notruf-Missbrauch. Unsere Redaktion hakte bei der Bezirksregierung Arnsberg nach, auf welche Konsequenzen sich der Verdächtige nun einstellen muss. Bezirksregierungs-Sprecher Christoph Söbbeler erklärte: „Der Verursacher wurde identifiziert und von der Polizei vernommen. Strafanzeige wurde erstattet. Die Straftat wird nun seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt.“
Der Notruf-Missbrauch ist in Paragraf 145 Abs. 1 des Strafgesetzbuches geregelt. Der Paragraf bezieht sich auf den Missbrauch von Notrufen und das Vortäuschen, dass die Hilfe einer anderen Person notwendig sei. Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Innerhalb der Zentralen Unterbringungseinrichtung sei der Betroffene „zu einem Gespräch geladen“ worden. In diesem Gespräch solle das Verhalten des Bewohners besprochen werden. Zudem werde laut des Sprechers geprüft, „welche Leistungen er in der Einrichtung dafür erbringen kann“.