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Wohngeldreform: Die Stadt Soest rüstet sich für einen Ansturm

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Wohngeldantrag
Durch die Wohngeldreform rechnet auch die Stadt Soest 2023 mit mehr Anträgen. Deshalb wird der Wohngeldbereich mit drei zusätzlichen Stellen aufgestockt. © Jens Kalaene / DPA

Die Stadt Soest rüstet sich für einen Anstieg von Anfragen und Anträgen zum Wohngeld. Die Zahl der Berechtigten könnte durch eine Reform zum neuen Jahr erheblich steigen.

Soest – Zum 1. Januar tritt die jüngste Wohngeld-Reform der Bundesregierung in Kraft, die unter anderem den Kreis der berechtigten Wohngeldempfänger erheblich vergrößert. Das Sozialamt der Stadt Soest erwartet deshalb eine steigende Zahl von Anfragen und Anträgen und hat sich mit zusätzlichem Personal darauf vorbereitet. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Bearbeitungszeit der Wohngeld-Anträge verlängert. Darauf macht Fachbereichsleiter Meinhard Esser in einer Mitteilung der Stadt Soest aufmerksam.

Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Zahl der Wohngeldberechtigten bundesweit von 600 000 auf zwei Millionen Menschen verdreifacht. Die Kosten für das Wohngeld teilen sich Bund und Länder. Das Personal für die Bearbeitung der Anträge hingegen müssen die Kommunen ohne Unterstützung von Land und Kommunen stellen. Die Stadt Soest geht deshalb mit drei zusätzlichen Sachbearbeitern in der Wohngeldstelle in den Januar. Ob diese Personalaufstockung ausreicht, werde man beobachten. „Unser Ziel bleibt eine Bearbeitungszeit eines vollständig in der Wohngeldstelle vorliegenden Antrags von vier bis sechs Wochen wie bisher auch“, erklärt Esser. Darüber hinaus werde die Software, die für die Auszahlung des Wohngelds von IT.NRW eingerichtet wird, erst zum 1. April zur Verfügung stehen. Die Wohngeldstelle der Stadt Soest wird trotzdem bereits ab Januar pauschale Abschlagszahlungen vornehmen, verspricht die Stadt. Die Nachberechnung und das Ausstellen eines endgültigen Bescheids, gegebenenfalls einhergehend mit einer Nachzahlung, erfolge dann ab April 2023, wenn die entsprechende Software zur Verfügung steht.

Allerdings bitte man die Bürger um ihr Verständnis, falls sich die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge und die Auszahlung des Wohngelds verzögern sollten. Mieter können Wohngeld in Form eines Mietzuschusses beantragen. Für Eigentümer von Wohnungen oder Wohnhäusern hingegen kann das Wohngeld als Lastenzuschuss ausgezahlt werden.

Ob jemand wohngeldberechtigt ist, hängt von den drei Faktoren Haushaltsmitglieder, Einkommen und Höhe der Miete oder Belastung ab. Eine erste Vorinformation können Bürger auf der Website der Stadt Soest unter www.soest.de/wohngeld bekommen. Dort sind auch die Antragsformulare sowie Ansprechpersonen in der Wohngeldstelle zu finden.

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