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Wohngeld in Soest: Bereits jetzt gibt es spürbar mehr Anträge

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Von: Daniel Schröder

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Die Stadt Soest sieht eine steigende Wohngeld-Nachfrage. (Symbolfoto)
Die Stadt Soest sieht eine steigende Wohngeld-Nachfrage. (Symbolfoto) © Andrea Warnecke

In Soest wurde in diesem Jahr bereits öfter Wohngeld beantragt als noch im Vorjahreszeitraum.

Soest – Angesichts steigender Energiekosten sind die Abschläge für Strom, Gas und Öl auch für viele Soester nur schwer zu stemmen. Durch die geplante Wohngeldreform sollen mehr Haushalte die Möglichkeit bekommen, eben dieses zu beziehen. Bei der Stadt Soest ist ein zunehmender Trend an Anfragen bereits jetzt spürbar, erklärt Thorsten Bottin, Sprecher der Stadt Soest: „Wir können stark vermehrte telefonische sowie persönliche Anfragen feststellen. Viele Menschen, die bisher nicht hilfebedürftig im Sinne des Wohngeldgesetzes sind, gehen aufgrund der Medienberichte davon aus, künftig einen Wohngeldanspruch zu haben.“

Damit meint Bottin, dass bislang lediglich ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch kein verabschiedetes Gesetz. „Insofern fehlen noch wichtige Parameter für die Berechnung ab dem 1. Januar 2023.“ Noch gebe es schlichtweg keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, auf der anhand rechtlich verbindlicher Fakten entschieden werden könnte, ob jemand ab Januar Wohngeld-berechtigt ist, der es aktuell noch nicht wäre.

Wohngeld in Soest: 385 Anträge mehr als im gleichen Zeitraum 2021

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind bei der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt 385 Wohngeld-Anträge mehr eingegangen – insgesamt handele es sich um 1279 Anträge. „Dabei handelt es sich um haushaltsbezogene Berechnungsfälle, nicht um Personen. Auch abgelehnte Fälle sind darunter“, so der Stadtsprecher.

Um sich über einen möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, sollte man sich telefonisch in der Wohngeldstelle melden.

Thorsten Bottin, Sprecher der Stadt Soest

Es sei für die Stadt Soest zudem noch nicht prognostizierbar, auf wie viele Wohngeld-Anträge sie sich durch die bevorstehende Gesetzesänderung einstellen muss: „Dazu kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Ausgestaltung der Wohngeldreform noch nicht feststeht“, so Bottin. So sei beispielsweise noch unklar, ob und wie sich die Mietenstufen und Einkommensgrenzen verändern werden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld hat grundsätzlich jeder einkommensschwache Bürger. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer wird Lastenzuschuss genannt. Eine pauschale Aussage, ob jemandem Wohngeld zusteht oder nicht, kann nicht getroffen werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, sollte in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen, raten Experten. Die Wohngeldstelle prüft den Antrag und entscheidet im Einzelfall. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Faktoren wie die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.

Aktuell gibt es drei Sachbearbeiterinnen in der Stadtverwaltung, die sich um die Wohngeldanträge kümmern, gleichzeitig aber noch für weitere Sachgebiete verantwortlich sind. Ob es weitere Stellen für die Bearbeitung der Anträge geben muss, müsse abgewartet werden: „Wir müssen beobachten, wie sich der Aufwand aufgrund der konkreten Neuregelung verändern wird, erst dann können wir die personellen Auswirkungen beschreiben“, erklärt der Stadtsprecher. Einen Anstieg der Antrags-Fallzahlen habe es zuletzt 2016 gegeben. „Das lag jedoch weniger an der Flüchtlingskrise, sondern vielmehr an der damaligen Wohngeldreform, die zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist.“

Wohngeld: Nur die Hälfte der Berechtigten haben es bisher beantragt

Karl Jacobs, Vorsitzender der SPD 60plus, fordert Mieter beziehungsweise Hauseigentümer auf, Beratungsangebote zum Thema Wohngeld zu nutzen. Sie sollten angesichts der steigenden Preise für Gas, Heizöl oder Strom entsprechende Anträge beim Sozialamt stellen. Viele hätten dies vermutlich aus Unkenntnis oder Scham noch nicht getan: „Nach Medienberichten haben bisher nur die Hälfte der deutschen Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, dieses beantragt. Um sich vorab zu informieren, sollte man die Wohngeldrechner im Internet benutzen.“

Thorsten Bottin rät für Bewohner der Stadt Soest: „Um sich über einen möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, sollte man sich telefonisch in der Wohngeldstelle melden.“ Diese ist unter den Nummern 02921/103-2241,-2,-3 zu erreichen.

Auf der Internetseite www.soest.de/soziales/wohngeld ist zudem ein Wohngeldrechner zur Ermittlung eines möglichen Wohngeldanspruches verlinkt. Dieser, so betont die Stadt Soest, ist jedoch unverbindlich.

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