Um sich über einen möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, sollte man sich telefonisch in der Wohngeldstelle melden.
Es sei für die Stadt Soest zudem noch nicht prognostizierbar, auf wie viele Wohngeld-Anträge sie sich durch die bevorstehende Gesetzesänderung einstellen muss: „Dazu kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Ausgestaltung der Wohngeldreform noch nicht feststeht“, so Bottin. So sei beispielsweise noch unklar, ob und wie sich die Mietenstufen und Einkommensgrenzen verändern werden.
Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld hat grundsätzlich jeder einkommensschwache Bürger. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer wird Lastenzuschuss genannt. Eine pauschale Aussage, ob jemandem Wohngeld zusteht oder nicht, kann nicht getroffen werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, sollte in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen, raten Experten. Die Wohngeldstelle prüft den Antrag und entscheidet im Einzelfall. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Faktoren wie die Höhe der Miete, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.
Aktuell gibt es drei Sachbearbeiterinnen in der Stadtverwaltung, die sich um die Wohngeldanträge kümmern, gleichzeitig aber noch für weitere Sachgebiete verantwortlich sind. Ob es weitere Stellen für die Bearbeitung der Anträge geben muss, müsse abgewartet werden: „Wir müssen beobachten, wie sich der Aufwand aufgrund der konkreten Neuregelung verändern wird, erst dann können wir die personellen Auswirkungen beschreiben“, erklärt der Stadtsprecher. Einen Anstieg der Antrags-Fallzahlen habe es zuletzt 2016 gegeben. „Das lag jedoch weniger an der Flüchtlingskrise, sondern vielmehr an der damaligen Wohngeldreform, die zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist.“
Karl Jacobs, Vorsitzender der SPD 60plus, fordert Mieter beziehungsweise Hauseigentümer auf, Beratungsangebote zum Thema Wohngeld zu nutzen. Sie sollten angesichts der steigenden Preise für Gas, Heizöl oder Strom entsprechende Anträge beim Sozialamt stellen. Viele hätten dies vermutlich aus Unkenntnis oder Scham noch nicht getan: „Nach Medienberichten haben bisher nur die Hälfte der deutschen Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, dieses beantragt. Um sich vorab zu informieren, sollte man die Wohngeldrechner im Internet benutzen.“
Thorsten Bottin rät für Bewohner der Stadt Soest: „Um sich über einen möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, sollte man sich telefonisch in der Wohngeldstelle melden.“ Diese ist unter den Nummern 02921/103-2241,-2,-3 zu erreichen.
Auf der Internetseite www.soest.de/soziales/wohngeld ist zudem ein Wohngeldrechner zur Ermittlung eines möglichen Wohngeldanspruches verlinkt. Dieser, so betont die Stadt Soest, ist jedoch unverbindlich.