Stadtbaurat Matthias Abel hatte zunächst im Detail erläutert, welche Voraussetzungen der Bebauungsplan für das Plangebiet schaffen würde. Er bemühte sich sehr, darzustellen, in welcher Zwickmühle sich die Planer im Rathaus sehen. So sei davon auszugehen, und eine entsprechende Rechtsprechung aus 2021 stütze diese Auffassung, dass eine Höhenbegrenzung auf 130 Meter juristisch nicht haltbar sei. Auch rechne man damit, dass bisherige Einschränkungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen – der 1000-Meter-Abstand genauso wie bisherige Standards des Vogelschutzes – alsbald aufweichen werden.
„Wenn wir jetzt keine verbindliche Regelung für diesen Standort finden, dann könnte die Entwicklung auch dahin gehen, dass wir gar keine Begrenzung bekommen.“ Nach Abwägen aller Faktoren habe die Verwaltung dem Stea vorgeschlagen, die Variante der 200-Meter-Anlagen weiterzuverfolgen. Erst am Mittwochabend verlängerte der Rat der Stadt Soest die Veränderungssperre für das Müllingser Plangebiet, mit dem die Poltik dem Bau der 230-Meter-Anlagen zunächst erfolgreich einen Riegel vorgeschoben hatte. So kann zunächst das B-Planverfahren abgeschlossen werden oder, sollten sich die Vorgaben entsprechend ändern, ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
Neben der Höhe ist der rotierende Schlagschatten eine große Sorge der nahen Anwohner. Investor Flocke selbst beantwortete in der Versammlung Fragen dazu, und erläuterte, wie ein Ausschalten des Schattens funktioniere: „Sie müssen sich die Häuser wie eine Wand vorstellen. Wenn der Schatten auf die Wand trifft, schaltet sich das Windrad ab und erst wieder ein, wenn es am Ende der Wand angekommen ist.“ Nur bei Genehmigung der 200-Meter-Anlagen würde Flocke den Schlagschatten komplett ausschalten, bei anderen Varianten müssten Nachbarn mit bis zu 30 Minuten täglich, maximal 30 Stunden im Jahr leben. Verärgert reagierte der Investor auf einen Wortbeitrag von Volker Tschischke, Vertreter des Bürgerinitiativen-Verbands „Vernunftkraft NRW“, der in Zweifel zog, dass Anlagen mit einer Gesamthöhe von 100 Metern unwirtschaftlich seien und der eine Mikroplastikbelastung von „bis zu 60 Kilo im Jahr je Anlage“ ins Feld führte. Flocke forderte ihn daraufhin auf, „sachlich und bei der Wahrheit zu bleiben“.
Beate Röttger erwischte die Verwaltung und auch Gutachter Till Fröhlich offenkundig auf dem falschen Fuß, als sie einen Einwand des ABU zum Vorkommen des Rotmilan im ans Planungsgebiet angrenzenden Vogelschutzgebiet zitierte. Ein entsprechendes Schreiben aus Mai ‘21 hatte in den B-Planentwurf keinen Eingang gefunden, dort heißt es nach Daten aus 2017, eine Brut des Vogels sei im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt worden.
Bedenken und Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf können noch bis 1. Juni eingebracht werden. Der Entwurf ist unter www.soest.de/wohnen-bauen/stadtplanung/bauleitplaene-in-aufstellung abrufbar und liegt bis 1. Juni im Foyer des Rathauses II, Windmühlenweg 21, zur Einsichtnahme aus.