Fischers Verteidiger, der Mindener Rechtsanwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Röckemann, hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und dann einen Freispruch gefordert und zuvor mehrere Beweisanträge gestellt. Alle zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage zu stellen: So forderte Röckemann zunächst, den Assistenzarzt zu hören, der am Tag des Vorfalls die Verletzung der Frau attestiert hatte. Als die Richterin das ablehnte, forderte er in zwei weiteren Anträgen die Hinzuziehung von Sachverständigen, die nach seiner Überzeugung widerlegen würden, dass die Paderbornerin aufgrund eines Schlags eine Schädelprellung und eine Halswirbelsäulen-Distorsion davongetragen haben könnte. „Es ergibt sich der Verdacht, dass die Geschädigte die Folgen nicht wahrheitsgemäß geschildert hat“, führte der Anwalt aus. Immerhin sei äußerlich keinerlei Verletzung sichtbar gewesen, was doch nach seiner Überzeugung der Fall hätte sein müssen, sollte ein mit Wucht ausgeführter Schlag mit dem Ellbogen den Mundbereich der Frau getroffen haben.
Die Richterin lehnte auch diese beiden Anträge als ungeeignet ab – ein Erkenntnisgewinn für die juristische Frage nach der Schuld des Angeklagten ergebe sich daraus nicht. Ebensowenig wie aus den von der Verteidigung angeführten vermeintlichen Beweisen dafür, dass die linke Politikerin den Vorfall genutzt habe, um politsches Kapital daraus zu schlagen. Röckemann hatte verschiedene Veröffentlichungen von Partei-Websiten der Linken und eines Radiosenders vorgelegt, auf denen schon wenige Tage nach dem Vorfall die Sicht des Opfers geschildert und „ein Mandatsträger und Fraktionsvorsitzender aus einem Nachbarkreis“ als Täter identifiziert worden war.
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, es stehe für sie fest, dass Mirko Fischer an jenem Tag einen gezielten Schlag ausführte, der das Opfer traf. „Das hier ist ein Strafverfahren, da hat die Politik erstmal nichts mit zu tun.“ Damit ließ sie auch den Versuch des Verteidigers ins Leere laufen, angesichts einer wohl aufgeheizten Stimmung im Zusammenhang mit zwei Protestveranstaltungen am Tattag – die AfD-Kundgebung mit Björn Höcke und entsprechende Gegendemonstrationen im nahen Umfeld – gar eine Notwehr-Situation heraufbeschwören zu wollen, in der sein Mandant sich befunden haben könnte. „Nazis raus“-Rufe und weitere Beleidigungen und die bedrängende Situation ausgangs des Veranstaltungsgeländes – ein „feindliches Umfeld“ gar – wollte Röckemann festgestellt haben. Und verstieg sich in seinem Plädoyer zu der Aussage, dass eigentlich nicht Fischer, sondern Schu selbst sich zu verantworten hätte. Beleidigung, versuchte oder gar vollendete Nötigung und uneidliche Falschaussage führte der Strafverteidiger ebenso an wie „vielleicht sogar Körperverletzung“, hätte sich doch auch sein Mandant verletzen können, als sich die Frau ihm offensichtlich in den Weg gestellt habe.
Mirko Fischer versuchte, mit Isaac Newton zu argumentieren. Wer der Formel „Kraft = Masse x Beschleunigung“ folge, müsse doch feststellen, dass er mit damals 100 Kilo Körpergewicht bei einem entsprechenden Schlag sichtbare Blessuren hätte hinterlassen müssen. Die Richterin konterte die Rechnung trocken: „Wer Newton zitiert, muss sich die Aussage auch ansehen“, sagte sie, „und dann sind wir uns wohl einig, dass der Schlag nicht mit Ihrer gesamten Masse, sondern nur mit dem Arm ausgeführt worden ist. Das ist also durchaus möglich.“
Fischer kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.