Das Diebesgut und die Drogen wurden sichergestellt. Der 27-Jährige kündigte gegenüber der Polizei daraufhin an, dass er weitere Diebstähle begehen würde, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.
Dem Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen, um weitere Straftaten zu verhindern. Als eine Streifenbesatzung ihn kurze Zeit später um 18.12 Uhr wieder am Bahnhof bemerkte, wurde er wegen der Missachtung des Platzverweises und zur Verhinderung weiterer Straftaten erneut in Gewahrsam genommen. Die Ingewahrsamnahme wurde durch den zuständigen Richter bestätigt.
Robert Kosch, Asylverfahrensberater in der ZUE Möhnesee betonte, dass solche Fälle die „absolute“ Ausnahme seien.
Der Polizei bleibe in diesen Fällen nichts anderes übrig, als Anzeige um Anzeige zu schreiben und an die Staatsanwaltschaft zu schicken (die sich dann später des Täters annimmt und entsprechende Strafverfahren auf den Weg bringt) oder den Täter mit richterlichem Beschluss zur Verhinderung weiterer Straftaten kurzzeitig in Gewahrsam zu nehmen, erklärt Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper. Für den Algerier war es jetzt bereits der achte Kontakt mit der Polizei in den neun Tagen, die er im Kreis Soest lebt.
Der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel erklärt, dass er die Fälle, für die es einen dringenden Tatverdacht gegen den Algerier gibt, noch nicht vorliegen habe. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit, derartig Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen. „Die Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegt.“ Die einzelnen Vorwürfe gegen den Verdächtigen könnten, sobald sie bei der Staatsanwaltschaft vorliegen, bewertet und gesammelt werden. Auch wenn ein einzelnes Delikt nicht für eine Haft reichen würde, könnte eine U-Haft auch nachträglich angeordnet werden, wenn alle gegen den Mann vorliegenden Verfahren verbunden würden.
Die in der ZUE Echtrop tätigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg werden zumeist informiert, sobald sich derartige Vorfälle ereignen, berichtet Behördensprecher Christoph Söbbeler. So können „die weiteren Maßnahmen mit allen Beteiligten (Sicherheitsdienst, Betreuungsdienst, Polizei, ZAB) abgestimmt werden“. „In besonders schwierigen Fällen erfolgen die Abstimmungen in sogenannten Fallkonferenzen auf regionaler Ebene, in denen Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsamt einer Stadt/ eines Kreises, örtliche Polizei und Ausländerbehörde gemeinsam nach Lösungen für jeden Einzelfall suchen“, so Söbbeler weiter.