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Soester Intensivtäter: Darum sind U-Haft oder Abschiebung nicht einfach so möglich

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Von: Daniel Schröder

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Polizei
Der Algerier hatte bereits oft mit der Polizei in Soest zu tun. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Polizei bezeichnet ihn als das täglich grüßende Murmeltier. Ob er irgendwann auch dem Strafrichter so regelmäßig begegnen wird, bleibt abzuwarten.

Soest – Auch am Donnerstag schlug der aus Algerien nach Deutschland geflüchtete Intensivtäter in Soest wiederholt zu. Erneut endete sein Tag in der Gewahrsamszelle. Erzieherische Wirkung? Offenkundig nicht vorhanden. Denn weitere Straftaten kündigte der 27-jährige Mann, der seit wenigen Tagen in der zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Echtrop wohnt, direkt an.

Bereits am Mittwochabend war er am Bahnhof wegen Diebstahls, Drogenbesitzes und weiterer Delikte aufgefallen. Schon die Nacht zum Donnerstag verbrachte er deshalb im Polizeigewahrsam. Nach der ersten Nacht bei der Polizei nun die Fälle am Donnerstag: Nach Polizeiangaben schlug gegen 16.30 Uhr in einem Modegeschäft an der Waisenhausstraße die Alarmanlage an. Ein Mann stopfte gerade noch das Diebesgut in eine Tüte und flüchtete. Bei ihm handelte es sich um den 27-Jährigen, der der Polizei bereits bestens bekannt ist.

Ein Zeuge beobachtete die Flucht, verständigte die Polizei und verfolgte den Täter bis zum Busbahnhof. Dort trafen die Beamten den Mann vom Vortag an, an den sie sich noch gut erinnerten. In der mitgeführten Tasche befanden sich das Diebesgut aus dem Kaufhaus, Socken und Kleintextililien sowie diverse Hygieneartikel, die aus einem großen Drogeriegeschäft stammten. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Polizisten außerdem ein Klemmverschlusstütchen mit Cannabis.

Das Diebesgut und die Drogen wurden sichergestellt. Der 27-Jährige kündigte gegenüber der Polizei daraufhin an, dass er weitere Diebstähle begehen würde, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.

Dem Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen, um weitere Straftaten zu verhindern. Als eine Streifenbesatzung ihn kurze Zeit später um 18.12 Uhr wieder am Bahnhof bemerkte, wurde er wegen der Missachtung des Platzverweises und zur Verhinderung weiterer Straftaten erneut in Gewahrsam genommen. Die Ingewahrsamnahme wurde durch den zuständigen Richter bestätigt.

Das sagt die ZUE

Robert Kosch, Asylverfahrensberater in der ZUE Möhnesee betonte, dass solche Fälle die „absolute“ Ausnahme seien.

Das sagt die Polizei

Der Polizei bleibe in diesen Fällen nichts anderes übrig, als Anzeige um Anzeige zu schreiben und an die Staatsanwaltschaft zu schicken (die sich dann später des Täters annimmt und entsprechende Strafverfahren auf den Weg bringt) oder den Täter mit richterlichem Beschluss zur Verhinderung weiterer Straftaten kurzzeitig in Gewahrsam zu nehmen, erklärt Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper. Für den Algerier war es jetzt bereits der achte Kontakt mit der Polizei in den neun Tagen, die er im Kreis Soest lebt.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel erklärt, dass er die Fälle, für die es einen dringenden Tatverdacht gegen den Algerier gibt, noch nicht vorliegen habe. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit, derartig Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen. „Die Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegt.“ Die einzelnen Vorwürfe gegen den Verdächtigen könnten, sobald sie bei der Staatsanwaltschaft vorliegen, bewertet und gesammelt werden. Auch wenn ein einzelnes Delikt nicht für eine Haft reichen würde, könnte eine U-Haft auch nachträglich angeordnet werden, wenn alle gegen den Mann vorliegenden Verfahren verbunden würden.

Das sagt die Bezirksregierung

Die in der ZUE Echtrop tätigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg werden zumeist informiert, sobald sich derartige Vorfälle ereignen, berichtet Behördensprecher Christoph Söbbeler. So können „die weiteren Maßnahmen mit allen Beteiligten (Sicherheitsdienst, Betreuungsdienst, Polizei, ZAB) abgestimmt werden“. „In besonders schwierigen Fällen erfolgen die Abstimmungen in sogenannten Fallkonferenzen auf regionaler Ebene, in denen Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsamt einer Stadt/ eines Kreises, örtliche Polizei und Ausländerbehörde gemeinsam nach Lösungen für jeden Einzelfall suchen“, so Söbbeler weiter.

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