ZUE-Bewohner sorgt für „böswilligen Alarm“ - Feuerwehr rückt mit ganzem Löschzug an

Alarm in der Nacht an der ZUE in Soest. Ein Bewohner hatte es offenbar drauf angelegt, für Aufregung zu sorgen. Durch seine Tat wurden die Kräfte der Feuerwehr Soest aus den Betten gerissen.
Soest - Für Kopfschütteln sorgte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag der Grund für einen Alarm, der die Feuerwehr Soest zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) am Hiddingser Weg gerufen hatte.
Um 23.03 Uhr rissen die Melder die ehrenamtlichen Feuerwehrleute zum Einsatz: In der Asylunterkunft sollten die Einsatzkräfte eine sogenannte „Brandnachschau“ durchführen. Weil in der ZUE eine große Zahl von Menschen lebt, rückte die Feuerwehr mit einem kompletten Löschzug an.
Böswilliger Alarm in der ZUE Soest: Rauchentwicklung in einem der Flure
Gelöscht werden musste in der ZUE tatsächlich keine Flamme mehr, jedoch waren die Folgen des Kleinbrandes noch seh- und riechbar. Christian Dietz von der Feuerwehr Soest berichtete: „In einem mehrgeschossigen Wohngebäude, welches als Asylunterkunft dient, kam es im Flurbereich zu einer Rauchentwicklung durch einen brennenden Gegenstand. Dieser wurde bereits vor Eintreffen der Feuerwehr durch den Sicherheitsdienst nach draußen befördert. Wir führten lediglich eine Kontrolle des betroffenen Bereiches durch, mussten jedoch nicht tätig werden.“
Für die Feuerwehr, die neben dem Rettungsdienst und der Polizei mit vier Fahrzeugen vor Ort war, war der Einsatz um 23.45 Uhr wieder beendet.
Böswilliger Alarm in der ZUE Soest: Kokelndes Papier unter Rauchmelder
Polizeisprecherin Diana Kettelhake konnte im Gespräch mit unserer Redaktion konkretisieren, um was für einen brennenden Gegenstand es sich handelte: Ein Bewohner hatte demnach ein kokelndes Stück Papier unter einen der Rauchmelder der ZUE gehalten und damit für die automatische Feuermeldung gesorgt. Für die Polizei handele es sich daher nicht um einen Brand im herkömmlichen Sinne sondern um einen „Missbrauch von Notrufen“.
In Paragraf 145 des Strafgesetzbuches heißt es dazu: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“