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Soest behält Nachzahlungen für Asylbewerber ein

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SOEST - Die Stadt Soest und ihre Nachbargemeinden lehnen es vorläufig ab, Asylbewerbern Nachzahlungen zu gewähren, wie sie das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr beschlossen hat. Andere Kommunen im Land wie etwa Münster und Lüdenscheid zahlen die Nachschläge automatisch aus.

Seit dem vergangenen August steht den Flüchtlingen mehr Geld für ihren Unterhalt zu; so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Das hat die Stadt Soest auch schnell umgesetzt und bereits einen Monat später den Betroffenen das Plus überwiesen“, bestätigt Brigitte Sehmi vom Stadtteil-Büro

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Süd, die vielen Flüchtlingen als Ansprechpartnerin und Helferin dient. Weil nicht alle Asylbewerber von den erhöhten Leistungen wussten, hatte Sehmi sich gezielt danach erkundigt. Erfreulich dabei: Die Stadt Soest zahlt die höheren Beträge aus, ohne dass sich die Betroffenen an die Behörde wenden und Anträge einreichen mussten.

Doch ganz anders sieht es bei den Nachschlägen aus. Das Verfassungsgericht hatte geurteilt, Flüchtlinge könnten die höheren Bezüge auch rückwirkend vom 1. Januar 2011 bekommen, die Details dafür aber nicht konkret benannt. „Diese rückwirkende Zahlung ist strittig“, sagt Heinz Drucks, der sich bei der Diakonie Hellweg um Asylfragen kümmert. Er berichtet von einer Anfrage im Düsseldorfer Innenministerium, doch das habe bis heute nicht geantwortet. Inzwischen, so Drucks, haben die ersten Asylsuchenden in Soest Rechtsanwälte eingeschaltet, um an die Nachzahlungen zu kommen.

Doch warum enthält die Stadt Soest den Flüchtlingen die Nachschläge vor, während andere, oft genauso „arme“ Kommunen das Geld anstandslos überweisen? Meinhard Esser, der Leiter der Sozialabteilung im Soester Rathaus: „Wir haben uns kreisweit abgesprochen, uns rechtlich beraten lassen und sind zu dem Schluss gekommen: Wir haben der Pflicht genüge getan.“

Weil es „keinen aktuellen Notstand“ für die Betroffenen gebe, wolle die Stadt Soest abwarten, bis die Frage abschließend und verbindlich entschieden sei. Soest und die anderen Kommunen im Kreis gingen lieber „auf Nummer Sicher“. Sollte sich am Ende herausstellen, dass es keinen Anspruch auf Nachzahlungen gebe, müssten die Schnellzahler hinter dem Geld herlaufen – und womöglich feststellen, dass dieses Geld längst ausgegeben und somit nichts mehr zu holen sei. - hs

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