Statt ins Gefängnis muss die Soesterin auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie. Sie hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamt-Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Verteidiger Philipp Allhoff aus Soest hatte einen Freispruch für seine Mandantin beantragt. Nach Ansicht der Verteidigung sei sie in allen Fällen schuldunfähig gewesen.
Doch die Aussagen der Gutachter ließen nach Auffassung des Gerichts keine Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit.
Im Juni brannte es in dem Hochhaus am Gotlandweg erneut. Diesmal handelte es sich nach ersten Erkenntnissen um fahrlässige Brandstiftung. Während die Brandstifterin vom 13. Januar nun verurteilt wurde, sucht die Polizei in einem aktuellen Fall nach einem neuen Brandstifter, der in Soest sein Unwesen getrieben haben soll.