Jet-Tankstelle: Viermal getankt, ohne zu zahlen - wer kennt diese Personen?

Die Soester Polizei und die Staatsanwaltschaft suchen nach mehreren Personen, die zwischen Mai und Juni wiederholt zu Tankbetrügern wurden. Im Zuge der Fahndung wurden nun Fotos aus der Überwachungskamera veröffentlicht.
Soest - Während in der vergangenen Woche noch viele Autofahrer die Tankstellen in Soest stürmten, um die letzten Liter Sprit mit dem Tankrabatt zu ergattern, scherten sich zwischen Mai und Juni mehrere Personen an der Soester Jet-Tankstelle nicht ums Bezahlen.
Zwischen dem 11. Mai 2022 und dem 21. Juni 2022 wurde ein Opel Meriva mit ausländischem Kennzeichen an der Jet-Tankstelle am Rigaring viermal vollgetankt, ohne dass die Tankrechnung beglichen wurde. „Bei den Tätern handelt es sich wahrscheinlich um verschiedene Personen“, erklärte Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper in einer Mitteilung.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das zuständige Gericht nun die Fotos der mutmaßlichen Täter aus einer Überwachungskamera für eine Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.

Die Ermittler fragen: Wer kennt die abgebildeten Personen oder den Opel Meriva? Hinweise nimmt die Polizei unter der 02921/91000 entgegen.

Tankbetrug
Das Strafmaß für einen Tankbetrug wird in Paragraf 263 StGB festgelegt. Demnach erwartet den Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch der Versuch eines Tankbetrugs ist strafbar und wird geahndet.
Und was ist, wenn man aus Versehen vergisst, die Tankfüllung zu zahlen, weil man beispielsweise in Eile ist? Auch dann muss der Fahrer wohl mit einer Strafanzeige rechnen. Zwar hatte er nicht die Absicht, einen Tankbetrug zu begehen, doch Vergesslichkeit schützt nicht vor einer Strafe. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt zwar kein Betrug vor, da der Vorsatz fehlt. Doch dürfte schwierig zu beweisen sein, dass lediglich vergessen worden ist, die Tankrechnung zu bezahlen.
Wenn man es nachweislich erst später bemerkt und es dennoch unterlässt, die Rechnung an der Tankstelle zu begleichen, macht man sich der Unterschlagung schuldig.