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Soester bewusstlos getreten: Warum wurden die Verdächtigen laufen gelassen?

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Von: Daniel Schröder

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Nachdem ein Soester schwer verletzt wurde, stellte die Polizei zwei Verdächtige.
Nachdem ein Soester schwer verletzt wurde, stellte die Polizei zwei Verdächtige. © Wickern / News 4 Video-Line TV

Ein Soester wird in Dortmund offenbar unvermittelt attackiert und bis zu Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten. Schnell hat die Polizei zwei Verdächtige. Doch sie erhalten lediglich einen Platzverweis. Warum?

Dortmund/Soest - Es sorgte in der Bevölkerung für großes Unverständnis, dass die beiden Männer, die einen 34-jährigen Soester am Dienstagabend am Stadtgarten im Dortmunder Zentrum attackiert haben sollen, lediglich einen Platzverweis erhielten. Wir haben bei der Polizei Dortmund nachgehakt, warum die Verdächtigen nicht zumindest im Gewahrsam landeten.

Rückblick: Die beiden Tatverdächtigen - 22 und 24 Jahre alt, beide aus Dortmund - sollen am Dienstagabend gegen 22.20 Uhr völlig unvermittelt auf einen 34 Jahre alten Soester losgegangen seien. Laut Zeugenaussagen malträtierten die Männer ihr Opfer mit Schlägen und Tritten und ließen erst dann von ihm ab, als es bereits bewusstlos am Boden lag.

Bewusstlos und schwer verletzt am Boden liegend blieb der Soester zurück, die beiden Verdächtigen zogen davon. Ein Zeuge rief Hilfe herbei, Polizei und Rettungsdienst waren kurze Zeit später zur Stelle. Vier weitere Zeugen hatten von der Tat mitbekommen, verrieten den Ermittlern alles, was sie wussten. Das Opfer des Gewaltausbruchs kam ins Krankenhaus.

Währenddessen startete die Fahndung nach den Tätern - und die hatte offenbar schnellen Erfolg. Dank der guten Täterbeschreibung, die die Zeugen den Beamten geben konnten, konnte die Polizei zwei Verdächtige in der südlichen Innenstadt stellen. Einer der beiden, ein 22-jähriger Dortmunder, räumte sogar ein, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. „Die Dortmunder erhielten nach Feststellung der Identitäten Platzverweise“, teilte die Polizei mit.

Soester in Dortmund bewusstlos getreten: „Festnahme wäre unverhältnismäßig gewesen“

Das sorgte für Kopfschütteln bei vielen Menschen. Sie stellten die Frage, warum die Verdächtigen nicht in der Zelle landeten, zumal die beiden der Polizei bereits „aufgrund unterschiedlicher Delikte“ bekannt waren. „Die Personalien und die Wohnanschrift der Beschuldigten konnten vor Ort zweifelsfrei festgestellt werden, eine Festnahme als freiheitsbeschränkende Maßnahme wäre daher unverhältnismäßig gewesen“, erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber unserer Redaktion.

Viele offene Fragen seien noch offen - zum Beispiel die, ob es auch Tritte gegen den Kopf des Opfers gab. „Die genauen Tathandlungen sind Gegenstand der nun laufenden Ermittlungen“, so die Polizeisprecherin. Auf die Frage, warum wegen „gefährlicher Körperverletzung“ ermittelt werde und nicht etwa wegen versuchten Totschlags, erklärte sie: „Die polizeilichen Ermittlungen fußen immer auf einem Anfangsverdacht. Die in diesem Fall vor Ort festgestellten Indizien und Zeugenaussagen veranlassten die Beamten zunächst dazu, eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zu fertigen. Der Staatsanwaltschaft obliegt es am Ende der polizeilichen Ermittlungen, zu entscheiden, ob sich dieser Anfangsverdacht bestätigt hat bzw. welches Delikt Gegenstand des dann folgenden Strafverfahrens ist. In jedem Fall sichern wir Personal- und Sachbeweise, die letztlich für jedwedes Ermittlungsverfahren angemessen sind.“

Wie es dem Opfer mittlerweile geht, ist unklar. Immerhin: „Eine Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt“, so die Einschätzung der Polizei.

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