Graffiti-Prozess: 15 Monate Haft für 20-Jährigen

SOEST/ARNSBERG -Zu 15 Monaten Haft hat das Soester Amtsgericht im Prozess um die Graffiti-Schmierereien an der Stadthalle einen 20-jährigen Soester verurteilt. Die Strafe, die wegen einer deutlichen Unreife, die das Gericht dem Angeklagten attestierte, nach Jugendstrafrecht festgesetzt wurde, ist allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
So ganz ohne einen Blick durch die Gitterstäbe wird der
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frisch Verurteilte aber nicht davon kommen. Um dem Soester deutlich vor Augen zu führen, was der Aufenthalt im Gefängnis bedeutet, hat das Gericht zusätzlich zwei Wochen Jugendarrest verhängt, die der junge Mann alsbald antreten darf. Außerdem muss er 100 Sozialstunden ableisten sowie darüber hinaus 20 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit leisten, bis er einen Beruf oder eine Ausbildung gefunden hat.
Mit einem Teilgeständnis des angeklagten 20-jährigen Soesters hatte der Prozess am Donnerstagmorgen begonnen. Direkt nach Verlesen der Anklageschrift hatten sich auf Antrag des Verteidigers Richter, Staatsanwalt und Verteidiger zu einem Gespräch unter sechs Augen zurückgezogen.
Im Anschluss an diese Unterredung verkündete der Rechtsanwalt des 20-Jährigen, dass sein Mandant zwar eine ganze Liste von Taten einräume, eine Verantwortung für die Schmierereien an der Stadthalle sowie ein noch größeres BVB-Graffiti an einem Güllebehälter am Haarweg aber nicht übernehme.
Zu den vom Angeklagten eingeräumten Taten gehören unter anderem Ladendiebstähle, der Verkauf von einem gefälschten Champions League-Ticket, ein versuchter Autoreifen-Diebstahl und das unerlaubte Benutzen einer Tank-Karte seines damaligen Arbeitgebers, mit der er unter anderem für 1000 Euro Zigaretten gekauft hatte.
Urheber der spektakulären Graffiti zu sein, bestritt der 20-Jährige aber vehement. Zwar präsentierte die Anklage eine Reihe von Indizien – so hatte der Soester per Handy und Computer in seinem Bekanntenkreis Nachrichten verschickt, die auf seine Tatbeteiligung schließen lassen könnten, die juristische Beweiskraft seiner ausgewerteten Handy- und Computerdaten war aber von Beginn an fraglich und reichte nicht für eine Verurteilung.
So wurde der Angeklagte letztlich vom Vorwurf der Sachbeschädigung durch die Graffiti-Schmierereien freigesprochen und wegen der zahlreichen anderen Delikte verurteilt.
Das Gericht machte ihm sehr deutlich, dass jede weitere Verfehlung unweigerlich zum sofortigen Widerruf der Bewährung und damit ins Gefängnis führt.
Erst vor rund zwei Wochen war der junge Mann erneut bei einem Ladendiebstahl auf frischer Tat ertappt worden. Hier steht ein Verfahren noch aus. Außerdem wird aktuell noch wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei einem Fußballspiel zwischen Schalke 04 und Borussia Dortmund ermittelt, an denen der Soester beteiligt gewesen sein soll.