„Solch eine Maßnahme ist auf jeden Fall selten. Da es sich um einen enormen Vermögensverlust handelt, gilt sie als Kriterium bei der Strafzumessung“, erklärt Leonie Maaß, Sprecherin des Arnsberger Landgerichts.
Der Wagen dürfte somit in absehbarer Zeit zum „Star“ auf der Justiz-Auktions-Plattform werden. In den Gerichtsakten wird der Porsche, der mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nicht mehr dem Soester gehört, detailliert beschrieben. Demnach handelt es sich um einen Porsche 911 Targa 4 GTS als zweitüriges Cabrio mit karminroter Lackierung und schwarzen Felgen. Neuwert, laut Porsche: Ab 168 470 Euro. Leistung: 480 PS, in 3,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h, 307 km/h Spitze.
Der Wagen weist darüber hinaus eine Besonderheit auf: Auf dem Tankdeckel befindet sich eine Original-Unterschrift von Rennfahrer-Legende Walter Röhrl, die der Soester sich bei einem Fahrsicherheitstraining gesichert haben soll.
Röhrl sagte 2017 in einem Interview mit der Bild-Zeitung auf die Frage zu seiner Meinung über das Berliner Raser-Urteil, bei dem der Raser wegen Mordes zu lebenslänglich verurteilt worden war: „Das ist ein sehr hartes Urteil, hoffentlich hat es abschreckende Wirkung. Wer mit hohem Tempo in der Stadt rast, ist eine Gefahr für die Menschheit. So jemand kann nicht ganz richtig sein im Kopf und gehört aus dem Verkehr gezogen. Wer schnell fahren will, soll eine Rennlizenz machen, damit er auf die Rennstrecken darf.“