Rauchmelder schlägt Alarm: Soester Polizisten retten Mann aus Wohnung

Wieder einmal hat ein Rauchmelder wohl ein Leben gerettet: Am Dienstag zog das schrille Piepen des Warngerätes die Aufmerksamkeit auf sich. Die Polizei hatte es nicht weit und handelte sofort.
Soest – Gegen 17.35 Uhr ging der Alarm am Dienstag bei der Feuerwehr ein: Über die Polizei wurde sie über den „ausgelösten Heimrauchmelder“ sowie die wahrnehmbare Verrauchung in Kenntnis gesetzt. Die Polizei hatte es nicht weit zu dem Wohnhaus an der Berswordtgasse am nordöstlichen Rand der Soester Altstadt, zu Fuß sind es von der Polizeiwache nur 140 Meter.
Die Polizisten handelten schnell, verschafften sich einen Zugang in die Wohnung, aus der das Rauchmelder-Piepen offenbar schallte. Die Wohnung sei bereits voller Rauch gewesen, die Beamten retteten den Bewohner ins Freie. Er war sich der Lebensgefahr, in der er wegen des Rauches schwebte, offenbar überhaupt nicht bewusst. Als die Feuerwehr Soest wenige Momente später vor Ort war, wurde der Mann bereits vom Rettungsdienst behandelt. Er erlitt eine Rauchvergiftung und kam zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus, berichtete Feuerwehrsprecher Kai Weets.
Essen auf dem Herd: Feuerwehr muss nicht mehr viel tun
Der Ursprung des Rauches war währenddessen schnell ausfindig gemacht: Auf dem Herd war Essen angebrannt. Davon hatte der Bewohner offenbar nichts mitbekommen. „Für uns waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Wohnung wurde auf natürliche Weise quergelüftet“, berichtete die Feuerwehr, die rund eine halbe Stunde lang mit sechs Fahrzeugen im Einsatz war.
Rauchmelder: Wo sind sie in der Wohnung Pflicht?
Es war einer von unzähligen Fällen, in denen ein Rauchmelder Schlimmeres verhindern konnte. Laut der nordrhein-westfälischen Landesbauverordnung gibt es eine Rauchmelderpflicht! Demnach müssen alle Kinderzimmer und Schlafräume, als auch alle Flure, die als Rettungswege von sämtlichen Aufenthaltsräumen dienen, mit jeweils mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden.
Für den Einbau der Geräte hat der Wohnungseigentümer zu sorgen. Bei einer Mietwohnung muss sich also der Vermieter um die Installation kümmern. Der Mieter ist für die Instandhaltung zuständig.