Wurde geschützte Rotbuche für Neubau gefällt? Eigentümer gibt keine Stellungnahme ab

Die nicht genehmigte Fällung einer geschützten Rotbuche auf einem Grundstück am Nottebohmweg schlägt Wellen. Dem Grundstückseigentümer droht jetzt eine Strafe durch die Stadt.
Soest – Sie hatte ein langes Leben, war wohl mindestens 100 Jahre alt, und trotzdem kerngesund: Das bewahrte die stattliche Rotbuche am Montagmorgen aber nicht davor, gefällt zu werden. Die laut Baumschutzsatzung dafür vorgeschriebene Genehmigung hatte der Grundstückseigentümer bei der Stadt dafür nicht eingeholt. Daher, so bestätigte ein Sprecher der Verwaltung, drohen ihm nun Konsequenzen – welche genau, das werde aber davon abhängen, was die noch laufenden Ermittlungen zu dem genauen Sachverhalt erbringen werden.
Klar sei aber bereits: „Als der Baum gefällt wurde, gab es dafür keine Genehmigung und es war auch keine Genehmigung dafür in Aussicht gestellt“.
Nach Anzeiger-Informationen befindet sich das Grundstück, auf dem die Rotbuche im Garten eines Einfamilienhauses gestanden hatte, im Besitz der Raiffeisen-Genossenschaft Westfalen Mitte. Die soll den Bewohnern des Hauses zum Jahresende 2020 gekündigt haben, um das inzwischen leer stehende Gebäude abzureißen und dort ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Offenbar, so heißt es, musste die Rotbuche diesem geplanten Neubau weichen.
Geschäftsführer Thomas Röper-Schültken wollte am Dienstag gegenüber dem Anzeiger weder bestätigen, dass sich das Grundstück im Eigentum der Raiffeisen Genossenschaft befindet, noch wollte er irgendeine Erklärung dazu abgeben, ob sie der Adressat für die nun stattfindenden Gespräche mit der Stadt über die illegale Fällung der Rotbuche und mögliche Konsequenzen daraus ist.