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Abschläge für Strom, Gas, Wärme: Stadtwerke treten auf die Preisbremse

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Von: Kathrin Bastert

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Energiepreise
Ab März greift die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme. © Sebastian Gollnow/dpa

Mit den März-Abschlägen greifen die gesetzlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Stadtwerke Soest erstatten zunächst pauschal.

Soest – Im März treten die Stadtwerke auf die Preisbremse: Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird der Abschlag der Kunden um den Teil der Rechnung gekürzt, der oberhalb der jeweiligen Preisgrenze liegt. Auf Heller und Pfennig wird die Entlastung aber noch nicht stimmen. Die Stadtwerke haben, wie viele andere in der Branche auch, zunächst eine „pragmatische Lösung“ gesucht und setzen auf pauschale Abschlagssenkungen, je nach Tarif. Dabei liegt eine Verbrauchsprognose zugrunde. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird dann auf den Cent genau nachgerechnet, dass jeder Kunde auch genau die Entlastung erhalten hat, die ihm zusteht.

Im März wird rückwirkend auch die Februar-Abschlagszahlung berücksichtigt. Einen Januar-Abschlag zahlen Stadtwerke-Kunden nicht, weil eine Stichtagsabrechnung gilt und nur elf Abschläge erhoben werden, der zwölfte wird mit der Jahresverbrauchsrechnung verrechnet. Die pragmatische Lösung geht nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen“, wird Geschäftsführer André Dreißen in einer Mitteilung der Stadtwerke zitiert. „Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“

Der Teufel steckt im Detail. Für den einzelnen Vertrag klingt Anwendung der Bremse einfach. Im „Massengeschäft“ ist sie das nicht, denn die Voraussetzungen der Kunden sind zum Teil sehr individuell, viele Vorgaben gingen am Alltag der Menschen vorbei, schreiben die Stadtwerke. „Im Leben unserer Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, erläutert Dreißen. Das sei in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt.

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Unterschiedliche Vorgaben

Aus Sicht der Energieversorger war das Zeitfenster für die Umsetzung der Preisbremsen zu knapp bemessen. Immerhin müssen all die komplexen Besonderheiten in den Datenprogrammen berücksichtigt werden, damit die Berechnung automatisiert erfolgen kann. IT-Dienstleister mit einem entsprechenden Portfolio hatten folgerichtig in den vergangenen Wochen seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze (Dezember 2022) reichlich zu tun – und haben es noch. Für Stromverträge gelten andere Vorgaben als für Gas, für Gas andere als für Wärme.

Zur Erinnerung: Der Arbeitspreis für Energie wird für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Beispiele aus dem Tarifangebot der Stadtwerke: Ein Haushalt mit einer Verbrauchsprognose von 3 500 kWh pro Jahr erhält mit der Strompreisbremse für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, also für 2 800 kWh, Strom zum gedeckelten Arbeitspreis von 40 Cent. Bei einem vertraglich festgelegten Brutto-Arbeitspreis von 56,29 Cent/kWh – wie er aktuell zum Beispiel im Tarif Börde Strom gilt – zahlt der Haushalt dank Preisbremse 16,29 Cent weniger als es der Vertrag vorsieht. Daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag von jährlich 456,12 Euro.

Ein Haushalt mit einer Verbrauchsprognose von 20 000 Kilowattstunden pro Jahr bekommt mit der Gaspreisbremse für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, also für 16 000 kWh, Gas zum gedeckelten Arbeitspreis von 12 Cent. Bei einem vertraglich festgelegten Brutto-Arbeitspreis von 18,55 Cent/kWh – wie er aktuell zum Beispiel im Tarif Börde Gas gilt – zahlt der Haushalt dank Preisbremse 6,55 Cent weniger als es der Vertrag vorsieht. Daraus ergibt sich nach Rechnung der Stadtwerke ein Entlastungsbetrag von jährlich 1 048 Euro. Die Kunden der Stadtwerke erhalten im Verlauf der Woche ein Info-Schreiben zu den Energiepreisbremsen und ihren reduzierten Abschlägen.

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