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Weg ist sie: Was getan wird, wenn die Post spurlos verschwindet

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Von: Vanessa Moesch

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Der Brief wird sehnsüchtig erwartet, kommt aber im schlimmsten Fall nie an. Was unternehmen Mitarbeiter der Post, um verschwundene Sendungen wiederzufinden?

Soest – Es schellt das Telefon oder heutzutage auch das Handy. Und wer dann zu hören bekommt, dass es schade sei, wenn sich die Kinder oder Enkel nicht für das gesendete Geld oder die Geschenke bedanken würden, dürfte kurz stocken und lange überlegen. Und nach ebenso langer Diskussion wird schließlich klar: Der Brief, das Päckchen oder auch das Paket sind nie angekommen.

Laut Achim Gahr, Pressesprecher der Deutschen Post, passiere das zwar so selten, dass es „nicht im messbaren Promillebereich liegt“, aber bei 49 Millionen Briefen und 6,9 Millionen Paketen (in der Weihnachtszeit auch gern mal um die zehn Millionen) täglich ist es wohl doch nicht ganz unmöglich, dass mal etwas vom Radar verschwindet. „Bei mir ist allerdings noch nie etwas verschwunden und das sollte auch nicht passieren. Selbst jetzt in der Weihnachtszeit nicht“, sagt ein Zusteller der Post auf Nachfrage des Anzeigers, der namentlich nicht genannt werden möchte, der Redaktion aber bekannt ist.

Fehler finden: Drei Mitspieler sind beteiligt

Dennoch dürften Kunden sich fragen, wie es denn sein kann, dass eine Sendung überhaupt verschwinden kann. Laut Gahr sind an so einem Zustellprozess drei Mitspieler beteiligt: Der Absender, die Post und der Empfänger. „Der Absender könnte die Sendung entweder nie abgegeben oder eine falsche Anschrift genannt haben“, erklärt Gahr.

Aus diesem Grund sollte der Empfänger noch einmal mit dem Absender in Kontakt treten und alle Daten abgleichen. Aber auch beim Empfänger könnte die Sendung verloren gehen, indem sie beispielsweise versehentlich und unbemerkt in den Papierkorb wandert, seit Tagen im Briefkasten festhängt oder der Ablageort des Zustellers erst Tage später gefunden wird.

Nachforschungsauftrag: Rückverfolgung der Sendung

Kann von beiden Parteien ein Fehler nachweislich ausgeschlossen werden, so steht die Post in der Schuld „und dann haften wir natürlich auch“, so Gahr. Bevor die Post jedoch haftet, gilt es zu unterscheiden, um was für eine Sendung es sich handelt. „Ist es ein gewöhnlicher Brief, dann handelt es sich um eine nicht nachweisbare Sendung und die Chancen, den wieder zu finden, sind sehr gering.“ Sei die Sendung jedoch versichert worden und mit einer Sendungsnummer versehen, steigen die Chancen, die verlorene Sendung wieder zu finden.

Ist der Brief auch nach sieben Werktagen noch nicht beim Empfänger angekommen, können sowohl Empfänger als auch Absender einen Nachforschungsauftrag erteilen. „Das kann man über die Telefonnummer der Deutschen Post oder per Mail“, erklärt Gahr.

Letzte Anlaufstelle: Paketmittlungsstelle

Die Sendung wird nach der Eingabe aller Daten, die bekannt sind, zurückverfolgt. Sollte die Rückverfolgung keine Ergebnisse bringen, sei die letzte Anlaufstelle die sogenannte Paketmittlungsstelle, die auch für Briefe existiert. Gahr: „Dort landen alle Sendungen, die nicht zugestellt oder zurückgeschickt werden konnte. Qualifizierte Mitarbeiter sind dort befugt, die Sendungen zu öffnen.“

Befindet sich dort drin etwas, was auf den Absender hinweist, dann wird die Sendung wieder verschlossen und an den Absender zurückgeschickt. Mit der Gewissheit, dass die Empfänger ihre Post zwar erst verspätet, aber dennoch in den meisten Fällen bekommen.

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