Wickhorst: „Generell gilt für die Polizei der Grundsatz der Transparenz, trotzdem werden sensible Informationen wie die Identität von Personen mit größter Sorgfalt behandelt. Die Kreispolizeibehörden bewerten dies in eigenem Ermessen und entscheiden anhand der vorliegenden Informationen über die Veröffentlichung des Sachverhalts.“
Auf die Frage, ob die Kreispolizeibehörde Soest wieder auf eine Information der Öffentlichkeit verzichten würde, wenn sich ein vergleichbarer Fall noch einmal im Kreis Soest ereignen sollte, antwortete Diana Kettelhake: „Jeder Fall ist als Einzelfall zu betrachten und wird daher auch separat geprüft. Natürlich auch immer im Hinblick auf die rechtliche Lage und den Stand der Ermittlungen.“