Ein einschlägiges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Berechnung der Gebühren zeigt in Soest – wie in anderen Kommunen in NRW auch – positive Wirkung für die Bürger: Sie werden rückwirkend für 2022 Geld zurückbekommen (im Februar mit dem Jahresbescheid), ein Musterhaushalt wird knapp 7,3 Prozent weniger als eigentlich berechnet zahlen. 2023 werden die Gebühren für die Abwasserentsorgung noch einmal sinken, und zwar um fast 1,8 Prozent für einen Musterhaushalt. Preisgünstiger wird auch die Leerung von Klärschlammgruben.
Teurer wird dagegen die Abfuhr von Abfällen aller Art – und das hat gleich mehrere Gründe. Neben steigenden Preisen für Energie und Personal sind das nach Angaben der KBS vor allem „Änderungen der Entsorgungswege für Restabfälle, neue Umweltauflagen und die zu erwartenden steigenden Gebühren, die der Kreis Soest für die Abfallbeseitigung berechnet“.
Immerhin: Für das folgende Jahr 2024 gehen die Kommunalbetriebe „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass die Abfallgebühren stabil bleiben werden.