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Photovoltaik-Anlagen für den Balkon: Das muss man wissen und beachten

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Von: Daniel Schröder

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Auch in Mietshäusern kann man auf Solarenergie umsteigen wie hier an der Niederbergheimer Straße.
Auch in Mietshäusern kann man auf Solarenergie umsteigen wie hier an der Niederbergheimer Straße. © Peter Dahm

Angesichts steigernder Energiepreise suchen Hausbewohner nach Möglichkeiten, Geld zu sparen. Mancherorts setzen Soester auf Solar-Panels, mit denen sie ihren eigenen Sonnenstrom vom Balkon aus produzieren können. 

Soest - Diese „Stecker-Solargeräte“ produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht. „Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell“, erklärt die Verbraucherzentrale. Bei der Nutzung gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten, erklären Stadtwerke und Stadt auf Nachfrage.

Demnach müssten solche Anlagen bei den Stadtwerken angemeldet werden, so Sprecher Harald Feine. Ein Formular dafür gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke. Die Stadtwerke selbst könnten noch nicht über nennenswerte Erfahrungen mit Solar-Panels auf Balkonen berichten. Doch Feine erklärt den entscheidenden Unterschied zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen: „Solar-Panels auf Balkonen unterliegen der Obergrenze von 600 Watt. Herkömmliche PV-Anlagen können in deutlich größeren Leistungsklassen verbaut werden.“

Aufgrund der Anmelde-Pflicht haben die Stadtwerke auch eine Übersicht darüber, dass die offiziell angemeldeten Panels in Soest derzeit noch in geringer Anzahl genutzt würden: „Bei uns sind 22 Anlagen angemeldet.“

Solar-Panels: Genehmigung bei der Stadt nicht nötig

Eine Genehmigung bei der Stadt ist für die Nutzung von Solar-Panels bauordnungsrechtlich nicht nötig, erklärt Stadtsprecher Thorsten Bottin. Es gibt jedoch ein großes Aber: „Im Geltungsbereich der Soester ,Altstadtsatzung’ ist bei der Denkmalbehörde eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen, das heißt, die Bauordnung prüft den Fall.“

Der Hintergrund: Laut Stadt können die Balkon-Panels „das Erscheinungsbild der Altstadt beeinträchtigen“. In diesem Fall „sind sie nicht wünschenswert“, so der Stadtsprecher.

„Zurzeit werden nur PV-Anlagen auf Dachflächen durch die Altstadtsatzung geregelt. Für den Umgang mit den Balkon-Panels wird aber eine Regelung angestrebt.“ Aktuell gebe es für die Nutzung keine besonderen Anforderungen aus bauordnungsrechtlicher Sicht. Es könnten sich jedoch Besonderheiten ergeben: Beispielsweise bei geschossübergreifenden Panels oder wenn sie als Balkonverkleidung dienen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt werden. In Zweifelsfällen empfehle sich die Rücksprache mit der Bauordnung.

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