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Corona im Kreis Soest: Ins Altenheim jetzt nur noch mit Test

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Von: Kathrin Bastert

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Selbsttest im Pflegeheim.
Renate Runte (rechts) gehört zu einem achtköpfigen Team der Rezeption, die im Eingangsbereich des Antonius-Hauses den Eingangstest durchführen. Hier erläutert sie, wie der Selbsttest anzulegen ist. © Peter Dahm

2G, 2G-plus, 3G, 3G-plus: Schwierig, bei den diversen Regeln den Überblick zu behalten. Zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, wo recht plötzlich von der Notwendigkeit einer allgemeinen Testpflicht die Rede ist.

Soest – Bisher hat Gerhard Hillebrand, Geschäftsführer der Thomä-Residenz, von Besuchern seines Hauses die Vorlage eines Impfnachweises verlangen müssen. Seit Mittwoch braucht er zusätzlich den Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests. So will es das neue Infektionsschutzgesetz, das, wie die Coronaschutzverordnung des Landes, seit Mittwoch gilt.

Das Infektionsschutzgesetz liefert bundesweit die Grundlage für die Verordnungen der Länder. Es regelt aber auch bundesweite Bestimmungen wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Über die _neue Testpflicht informierte Hillebrand die Angehörigen der Residenzbewohner noch am Mittwoch per Mail, auf der Website und, wo nötig, auch per Post. Überrascht von der neuen Testpflicht freilich war Hillebrand selbst. Er hatte zwar mit der Verschärfung der Regel für die Pflegeheime gerechnet, aber erst zum Ende der Woche. Dass sie dann schon am Mittwoch galt, erforderte schnelles Handeln.

Testpflicht für alle im Pflegeheim: Auch Handwerker müssen Negativtest vorweisen

Die Testpflicht gilt für alle, die eine Pflegeeinrichtung betreten wollen, also für Angehörige und Besucher der Bewohner, ganz egal, welchen Impf- oder Genesenenstatus sie nachweisen können. Sie gilt aber auch für Handwerker, Postboten oder Lieferanten. Das Seniorencentrum St. Antonius setzt seine neue Teststrategie um, seit eine Verfügung den Nachweis für all jene verlangt, deren Impfung länger als sechs Monate zurückliegt. Die Leiterin der Einrichtung, Doris Lüdemann, hat auf die Testpflicht für alle reagiert, verweist aber auf eine große Unsicherheit, die gerade im Zusammenhang mit den neuen Regeln herrscht.

„Wir müssen das Konzept sicher noch mal modifizieren und anpassen.“ Es gibt Gesprächs- und Konkretisierungsbedarf, Lüdemann wartet auf weitere Details. Am Donnerstagnachmittag hieß es, die Pflegeverbände hätten bereits in einer anderen Detailfrage interveniert; so fordern sie von der Politik, bei der Testpflicht der Mitarbeiter nachzubessern. Sie müssen laut neuem Infektionsschutzgesetz immer täglich getestet werden. Auch, wenn sie bereits geimpft, womöglich sogar geboostert sind. Gerhard Hillebrand kann angesichts solcher Regeln nur den Kopf schütteln.

Ins Pflegeheim nur noch mit Test: Vieles ist nicht eindeutig

„Die Einrichtungen, Bewohner, Angehörigen sind der Spielball und müssen das ausbaden.“ Vieles ist nicht eindeutig, die Lesart der Gesetze, Verordnungen und Verfügungen jedenfalls fällt höchst unterschiedlich aus. „Dazu kommt, dass sich das jederzeit wieder ändern kann“, verweist Hillebrand darauf, dass die Landesregierung weitergehende Maßnahmen verhängen könnte – das ermöglicht das neue Infektionsschutzgesetz nach dem Auslaufen der „pandemischen Lage nationaler Tragweite“.

Die Verantwortlichen in den Pflegeeinrichtungen machen sich darauf gefasst; und auch darauf, sehr kurzfristig auf solche Änderungen reagieren zu müssen. Darin haben sie in den vergangenen 20 Monaten bereits Übung. „Sehr viel Aufwand, sehr viel Unruhe“ bringen all die neuen Regeln, sagt Doris Lüdemann, die aber betont wissen will, dass die meisten Besucher großes Verständnis zeigen. Den Aufwand schmälert das nicht. Dabei ist schon die Kontrolle der Nachweise und Tests der Mitarbeiter ein Kraftakt, denn die arbeiten in den unterschiedlichsten Stunden- und Schichtmodellen.

Testmöglichkeiten halten die beiden Pflegeheime bereit, schon für Mitarbeiter und Bewohner. Weil Testkits aber zunehmend rar sind – viele Großhändler haben Lieferprobleme – sollten sich Besucher in einer Teststelle testen lassen. „Natürlich bekommen wir im Notfall etwas hin“, bittet Gerhard Hillebrand dafür um Verständnis.

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