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Neue Chance für E-Roller in Soest: Zeus GmbH hat Interesse, Leihgeschäft aufzubauen

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Von: Achim Kienbaum

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Gescheitert war der Versuch des Unternehmens „Bird“, in Soest einen E-Roller-Verleih langfristig zu etablieren. Jetzt wagt sich das nächste Unternehmen daran. archi
Gescheitert war der Versuch des Unternehmens „Bird“, in Soest einen E-Roller-Verleih langfristig zu etablieren. Jetzt wagt sich das nächste Unternehmen daran. © dahm

Manch einer atmete erleichtert auf, andere trauerten ihnen hinterher: Als sich im vergangenen Oktober das Unternehmen „Bird“ mit seinen E-Scootern nicht nur aus dem Soester Stadtgebiet, sondern gleich aus dem gesamten Deutschlandgeschäft zurückzog, war die Reaktion bei den Bürgern so gespalten, wie es das Verhältnis zu den elektrischen Miet-Rollern bereits während der mehrmonatigen Testphase zuvor gewesen war. Jetzt wird bekannt: Es gibt ein anderes Unternehmen, das an einem Engagement in Soest interessiert ist.

Soest – Eigentlich waren beide Seiten durchaus zufrieden gewesen: „Bird“ hatte seine Scooter nicht wegen mangelnden Interesses, sondern nach eigenen Angaben aus übergeordneten „betrieblichen Gründen“ wieder eingepackt, und die Stadt bewertete das Angebot, auch als Alternative zu Autos, als eine Bereicherung des öffentlichen Nahverkehrs. Beschwerden habe es „zumeist wegen des ungeordneten oder verkehrswidrigen Abstellens der Scooter außerhalb der Wälle“ gegeben, heißt es in einer Vorlage für den nächsten Hauptausschuss (Donnerstag, 20. April, 18 Uhr im Ratssaal).

Zum Thema für die Politik wird das Ganze jetzt aber weniger in der Nachschau, sondern weil der „Bird“-Rückzug nicht heißt, dass andere Verleiher um Soest nun einen großen Bogen machen werden – im Gegenteil: Mit der „Zeus Scooters GmbH“ aus München hat ein anderes Unternehmen Interesse an einem Engagement in der Kreisstadt bekundet. Unabhängig davon ist die Politik aber auch gefragt, weil die Sondernutzungssatzung angepasst werden muss: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Ende 2020 entschieden, dass das Abstellen von gewerblich vermieteten Leihrädern (und E-Scooter) eine Sondernutzung ist.

Die Verwaltung will daher die bereits bestehende Satzung um einen Paragraphen für „Sharingangebote“ erweitern und macht in der entsprechenden Vorlage auch Vorschläge zur maximalen Anzahl von E-Scootern (maximal 20 km/h, keine Führerscheinpflicht, Mindestalter 14 Jahre) und E-Rollern (maximal 45 km/h, Führerschein notwendig, Mindestalter 16 Jahre), die im Stadtgebiet zum Ausleihen angeboten werden dürfen. Danach sollen es nicht mehr als insgesamt 300 sein.

Das ist Zeus

Die „ZEUS Scooters GmbH“ wurde 2019 in Dublin gegründet und ist nach eigenen Angaben sowohl in mehreren europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Italien und Kroatien, als auch in der Hauptstadt von Malaysia, Kuala Lumpur mit Scootern zur Kurzzeitmiete aktiv.

In Deutschland ist Zeus derzeit in 27 Städten vertreten, darunter Konstanz, Regensburg, Tübingen, Duisburg, Hagen. Castrop Rauxel, Schwäbisch Gmünd und Heidelberg. Auf eine Anfrage in der Pressestelle zum geplanten Engagement in Soest gab es bis zum Redaktionsschluss keine Antwort.

Handlungsbedarf besteht aber auch, weil für diese „Elektrokleinstfahrzeuge“ sowohl Abstellflächen als auch „No-Go-Areas“ ausgewiesen werden müssen, also Bereiche, in denen sie nicht gefahren werden dürfen. Ein Beispiel: die Fußgängerzone in der Altstadt.

In dem neuen Paragraphen 4a soll auch geregelt werden, was das (oder die) Unternehmen dafür zahlen müssen, wenn sie im Stadtgebiet Geld verdienen wollen:

Mit einem Votum für diesen Vorschlag wären zwar viele Fragen beantwortet, andere bleiben aber offen: Wo Abstellflächen ausgewiesen werden sollten – eventuell auch für mehrere Anbieter und unterschiedliche Leihfahrzeuge – das müsse, so heißt es in der Vorlage, „im Einzelfall“ geregelt werden.

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