Fakt ist, dass gegen beide Fahrer ermittelt wird. Denn: Mit Blick auf die reinen Fakten habe der Seat-Fahrer dem Motorrad die Vorfahrt genommen, als er stadteinwärts nach links auf den „McDonald’s“-Parkplatz abbiegen wollte. Die Geschwindigkeit des Motorrads könne sich für den Seat-Fahrer jedoch strafmildernd auswirken. Genauere Erkenntnisse soll das Gutachten offenlegen.
Nach der Analyse solle die Entscheidung fallen, gegen welche Unfall-Beteiligten möglicherweise Anklage erhoben wird. „Es gibt auch die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen, beispielsweise wegen geringer Schuld. Ein weiterer Aspekt sind dabei die eigenen Verletzungen eines Beteiligten. Es kann sein, dass diese Strafe genug sind“, sagt Poggel. Ob diese Möglichkeit auch für den Motorradfahrer, dessen Mitfahrer sogar in Lebensgefahr schwebte, genutzt wird, bleibt abzuwarten.