Michael Krause – nein, nicht Mickie Krause, der Ballermann-Sänger – sieht das wie seine beiden Schaustellerkollegen: Als Betreiber des „Musikexpress“ ist für ihn die Auswahl der Songs, die er spielt, besonders wichtig. „Natürlich muss da auch die Musik dabei sein, die gerade in den Charts ganz oben ist“, erklärt er. Und da „Layla“ aktuell auf Platz 1 liegt, werde er „natürlich“ den Song auch spielen, wenn er in der kommenden Woche in Paderborn auf Libori stehen wird – obwohl auch dort die Veranstalter inzwischen überlegen, wie sie mit dem umstrittenen Partysong umgehen sollen.
Ein „Layla“-Verbot vonseiten der Stadt Soest wird es auf Allerheiligenkirmes und Co. auf jeden Fall nicht geben, so viel ist sicher. Bei der Stadtverwaltung kann man die Diskussion über das Song-Verbot nicht wirklich nachvollziehen. Thomas Gerwin, Sprecher der Stadt, erklärte: „Wir halten es da wie unser Bundesjustizminister.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ebenfalls kein Verständnis für die Verbote. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden“, schrieb er auf Twitter. „Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel.“
Das bestärkte auch Thomas Gerwin und stellte laut die Frage, nach welchem Kriterien denn etwas erlaubt oder auch etwas verboten werden solle. Ähnlich sieht man es auch bei der Stadt Hamm.