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Stadt stellt klar: Kein „Layla“-Verbot auf Allerheiligenkirmes und Co.

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Von: Achim Kienbaum, Daniel Schröder

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Auf der Allerheiligenkirmes wird „Layla“ laufen.
Auf der Allerheiligenkirmes wird „Layla“ laufen. © Staege

„Layla“ spaltet momentan die Republik. In Soest gibt es wenig Verständnis für die Debatte. Die Stadt trifft mit Blick auf Allerheiligenkirmes und Co. eine klare Aussage.

Soest – Bis sich auf der nächsten Allerheiligenkirmes die Besucher in den Fahrgeschäften drehen oder überschlagen werden, wird zwar noch eine Menge Wasser den Soestbach hinunterfließen, ziemlich sicher ist aber schon jetzt, dass dabei irgendwo auch ein musikalischer Ohrwurm lautstark vernehmbar sein wird, der ebenso eingängig wie umstritten ist: Der Partysong „Layla“ erhitzt die Gemüter, weil er von den einen als penetrant sexistisch empört abgelehnt, von anderen aber als harmlose Unterhaltungsmusik enthusiastisch mitgegrölt wird.

Nachdem das Abspielen des Songs in Würzburg bei einem Stadtfest verboten worden war, hat der Schützenverein St. Sebastianus als Veranstalter der Düsseldorfer Rheinkirmes die Schausteller „gebeten“, den Song dort ebenfalls nicht zu spielen. Mit Thomas Schneider und Albert Ritter sind zwei in Soest sehr aktive und bekannte Schaustellerfunktionäre auch in Düsseldorf mit Betrieben vertreten – beide sehen ein „Layla“-Verbot sehr kritisch.

Debatte um „Layla“-Verbot: „Künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut“

„Wir leben in einem Land, in dem die künstlerische Freiheit ein hohes Gut ist, das auch den entsprechenden rechtlichen Schutz genießt“, erklärt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Wie sein Kollege Thomas Schneider, der als Funktionär sowohl die Soester Schausteller vertritt als auch auf NRW-Ebene arbeitet, lehnt er eine „Zensur“ von Musik ab, die keine gesetzlichen Vorgaben verletzt.

Debatte um „Layla“-Verbot: Am Kinderkarussell wird das Lied nicht gespielt

Allerdings unterstreichen beide, dass die an den Fahrgeschäften gespielte Musik immer auch die jeweilige Zielgruppe im Auge haben müsse. „Es ist also klar, so Thomas Schneider, „ dass am Kinderkarussell dieses Lied nicht gespielt wird.“

Michael Krause – nein, nicht Mickie Krause, der Ballermann-Sänger – sieht das wie seine beiden Schaustellerkollegen: Als Betreiber des „Musikexpress“ ist für ihn die Auswahl der Songs, die er spielt, besonders wichtig. „Natürlich muss da auch die Musik dabei sein, die gerade in den Charts ganz oben ist“, erklärt er. Und da „Layla“ aktuell auf Platz 1 liegt, werde er „natürlich“ den Song auch spielen, wenn er in der kommenden Woche in Paderborn auf Libori stehen wird – obwohl auch dort die Veranstalter inzwischen überlegen, wie sie mit dem umstrittenen Partysong umgehen sollen.

Debatte um „Layla“-Verbot: Stadt stellt klar - „wir halten es wie unser Bundesjustizminister“

Ein „Layla“-Verbot vonseiten der Stadt Soest wird es auf Allerheiligenkirmes und Co. auf jeden Fall nicht geben, so viel ist sicher. Bei der Stadtverwaltung kann man die Diskussion über das Song-Verbot nicht wirklich nachvollziehen. Thomas Gerwin, Sprecher der Stadt, erklärte: „Wir halten es da wie unser Bundesjustizminister.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ebenfalls kein Verständnis für die Verbote. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden“, schrieb er auf Twitter. „Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel.“

Das bestärkte auch Thomas Gerwin und stellte laut die Frage, nach welchem Kriterien denn etwas erlaubt oder auch etwas verboten werden solle. Ähnlich sieht man es auch bei der Stadt Hamm.

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