Fischer, der sich anwaltlich von dem Mindener AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Röckemann vertreten lässt, streitet die Vorwürfe ab. Er sei, so sagte er am Dienstag (8. November) vor Gericht aus, nur aus einer Laune heraus und „sehr spontan“ überhaupt zu der Höcke-Veranstaltung nach Paderborn gefahren. Als die gegen 19.30 Uhr endete, habe er zusammen mit einem Mitglied des Soester AfD-Kreisverbandes, dem er damals selbst noch angehörte, die Veranstaltung verlassen wollen.
Unstrittig ist: Fischer und Schu stießen dort aufeinander, wo die Teilnehmer der AfD-Veranstaltung vom Paderborner Marktplatz heruntergelenkt wurden und mittlerweile etwa 20 bis 30 Teilnehmer der Gegendemonstration Stellung bezogen hatten. Dort soll es nach Angaben der Geschädigten und der Zeugen der Anklage zu einer Rempelei und dann zu besagtem Ellbogenschlag gekommen sein, der Schu im Gesicht getroffen und zu einer Kopfprellung und einem Halswirbelsäulen-Syndrom geführt haben soll.
Unter anderem ein Polizeibeamter, der mit zwei Kollegen an der Ausgangsstelle, die in der Paderborner Altstadt in eine Gasse mündete, seine Stellung hatte, sagte aus, einen „kräftigen Schlag“ gesehen zu haben. Dass es sich um einen Zufall oder einen Treffer aus einer Wegbewegung gehandelt haben könnte, schließe er aus, so der Beamte. Fischer wiederum gab an, den Ellbogen dicht am Körper gehabt zu haben, schon, weil er zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls eine Zigarette geraucht habe. Er habe ein Anrempeln gespürt, dann habe ihn jemand von hinten am Revers und zwischen den Schultern gepackt. Dabei sei sogar sein Sakko zerrissen.
Mit wem er so in Kontakt gekommen sei, könne er nicht sagen. Er selbst sei in einer Vorwärtsbewegung von einem Polizisten gestoppt worden, der ihn mit den Worten „von Ihnen hätten wir gern mal die Personalien“ sozusagen „aufgefangen“ habe. Erst dann habe er Martina Schu gesehen; sie habe ausgesehen, als sei sie ins Straucheln geraten. Dass er damit etwas zu tun haben sollte, habe er nicht gewusst.
Gute vier Stunden lang versuchte die Amtsrichterin anhand von Zeugenaussagen und einer Foto-Rekonstruktion den genauen Hergang nachzuvollziehen. Am Ende des Tages beantragte Röckemann eine Einstellung gegen Zahlung eines Schmerzensgelds; Oberstaatsanwalt Klein lehnte ab. Die Hauptverhandlung ist auf den 28. November vertagt, dann sollen auch die beiden Polizisten gehört werden, die am ersten Verhandlungstag entschuldigt waren. Mirko Fischer wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren gegenüber der Redaktion nicht äußern.