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Kampf der Korruption: Stadt und Polizei haben ihre Hausaufgaben gemacht

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Von: Daniel Schröder

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Kreishaus Soest
Korruptionsbekämpfung ist in den Behörden ein Thema. © Peter Dahm

Das Innenministerium schreibt Behörden einen Korruptionsbeauftragten vor. Was bei Stadt, Kreis und Polizei bereits unternommen wird.

Soest – Alle öffentlichen Stellen, die nicht ohnehin über eine Innenrevision verfügen, müssen künftig einen Anti-Korruptionsbeauftragten einsetzen. Das geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor. Bei der Stadt Soest und der Kreispolizeibehörde Soest ist solch eine Person bereits benannt. Beim Kreis Soest ist man derzeit auf der Suche. Der Soester Stadtsprecher, Thorsten Bottin, erklärt, dass es „schon immer“ interne Regelungen zum Thema Korruption gegeben habe. Schon seit Juli 2017 gibt es einen Korruptionsbeauftragten.

Ebenso eine Dienstanweisung zur Korruptions-Prävention. „Regelmäßig gibt es Schulungen für Führungskräfte und auch alle Mitarbeitenden zum Thema Korruptionsprävention. Schon 2006 hatte die Stadt korruptionsgefährdete Bereiche definiert, 2017 wurde ein offizieller Gefährdungsatlas aufgestellt. Die Stadt nimmt das Thema ernst. Bottin: „Korruption ist in fast allen kommunalen Aufgabenbereichen möglich, daher ist der Arbeitsbereich nicht eingeschränkt. Alle Abteilungen werden vom Anti-Korruptionsbeauftragten zum Beispiel rollierend zu Anti-Korruptionsschulungen eingeladen.“ In „allen Bereichen“ sei bei der Stadt zudem das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben.

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Auch bei der Soester Polizei gibt es eine Korruptionsbeauftragte, genauso wie einen Gefährdungsatlas. Polizeisprecherin Diana Kettelhake: „Der Gefährdungsatlas beinhaltet unterschiedliche Stufen von Sicherungsmaßnahmen, die in besonders gefährdeten Bereichen angewendet werden. Zu den Sicherungsmaßnahmen, die bei uns ihre Anwendung finden, geben wir im Detail keine weitere Auskunft. Eine Rotation (des Personals) wird in regelmäßigen Abständen geprüft und das Vier-Augen-Prinzip ebenfalls berücksichtigt.“

Beim Kreis Soest ist man hingegen noch nicht so weit. Sprecherin Judith Wedderwille sagt: „Der Anti-Korruptionserlass gilt für Landesbehörden. Den Kommunalverwaltungen wird eine Anwendung empfohlen. Daher wird die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention entsprechend überarbeitet und eine Anti-Korruptionsbeauftragte oder ein Anti-Korruptionsbeauftragter benannt.“ Einen Gefährdungsatlas gebe es bislang noch nicht. Aber: „Das Vier-Augen-Prinzip ist bereits gängige Verwaltungspraxis. Ob und wenn ja, für welche Bereiche eine Job-Rotation umgesetzt werden muss, wird sich im weiteren Evaluationsprozess zeigen“, erklärt Wedderwille.

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