Zweimal besuchte der 12-Jährige den Angeklagten im März und April auch in dessen Soester Wohnung, beide Male, so die Aussage des Jungen, kam es dabei zu sexuellen Handlungen. Zur Anzeige kam es schließlich, weil der Vater des Jungen den Chat entdeckte und zur Polizei ging.
Vor Gericht zeichnete sowohl der junge Mann selber, als auch der Leiter der Soester Jugendhilfe, der ihn rund zwei Jahre lang in einer betreuten Wohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene kennenlernte, das Bild eines sozial weitgehend isolierte Menschen.
Aufgewachsen war er bei Pflegeeltern, schon früh kam es aber zu Verhaltensauffälligkeiten, weil sich das Kind auffallend aggressiv benahm. Wegen einer Sehbehinderung landete er schließlich auf einer Förderschule in Osnabrück, wo er seinen Hauptschulabschluss machte. Für eine Ausbildung kam er schließlich nach Soest.
Zum Abschluss des ersten Verhandlungstages erörterten Kammer, Verteidigung und Anklage Möglichkeiten, zu einer Verständigung über den weiteren Verfahrensablauf zu kommen – unter anderem auch um dem 12-jährigen Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Zu einer abschließenden Einigung, die auch einen möglichen Strafrahmen beinhalten könnte, kamen die drei Parteien aber noch nicht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll ein weiteres Gespräch am nächsten Verhandlungstag geführt werden.
Überfordert mit einem eigenständigen Leben und zwischenzeitlich wohnungslos, wurde der Angeklagte bei einem stationären Aufenthalt in einer Klinik in Warstein Anfang 2021 als möglicherweise schizophren diagnostiziert. Einschlägig vorbestraft ist der 20-Jährige wegen des Besitzes von kinderpornographischen Bildern.
Das Verfahren wird fortgesetzt am Freitag, 14. Oktober, ab 13 Uhr – dann soll unter anderem das junge Opfer aussagen.