Hecke statt Unkraut abgefackelt: Wer bezahlt eigentlich den Einsatz der Feuerwehr?

Montagmittag, 13.47 Uhr, die Melder der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Soest klingeln: Heckenbrand am Goebel-Styes-Weg im Soester Osten. Auf rund 20 Metern steht eine Hecke lichterloh in Flammen. Leider alles andere als eine Seltenheit.
Soest – Die Feuerwehr, die wenige Minuten nach der Alarm-Meldung mit vier Fahrzeugen und 20 Einsatzkräften vor Ort ist, muss schnell handeln: Unter schwerem Atemschutz, der die Feuerwehrleute davor bewahrt, den dichten Brandrauch einzuatmen, löschen zwei Trupps mit zwei Strahlrohren parallel das Feuer. Gerade noch rechtzeitig – bis auf die abgefackelte Hecke ist kein weiterer Schaden – zum Beispiel an den umliegenden Gebäuden – entstanden.
Ebenso schnell wie das Feuer gelöscht ist, ist auch die Brandursache klar: Ein Anwohner wollte per Gasbrenner Unkraut in der Nähe der Hecke vernichten. Die Gasflasche auf einem Rollwagen samt Gasbrenner steht als stiller Zeuge unweit entfernt, als die Feuerwehrleute auf der Suche nach ungelöschten Brandnestern sind. Ein Feuerwehrmann äußert an der Einsatzstelle seinen Unmut darüber, dass durch derartige Fahrlässigkeit noch immer Hecken in Flammen aufgehen – und das, obwohl die Feuerwehren im ganzen Land seit Jahren vor dieser Gefahr warnen.
Während seine Hecke ein Raub der Flammen wurde, muss sich der Verursacher des Brandes indes keine Sorgen um Konsequenzen machen: Weder muss er den Einsatz bezahlen, noch erwarten ihn irgendwelche strafrechtlichen Folgen.
Den laut Stadtangaben 825 Euro teuren Feuerwehreinsatz von Montag bezahlt die Stadt Soest. Denn: „In NRW werden die Einsatzkosten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt“, erklärt Stadtsprecher Thorsten Bottin.
Ätherische Öle sind Brandbeschleuniger
Hecken können binnen weniger Sekunden lichterloh in Flammen stehen. Auch wenn sie außen grün erscheinen, können sie innen extrem trocken sein. Zudem enthalten die Nadeln vieler Hecken ätherische Öle. Sie steigern die Brandgeschwindigkeit um ein Vielfaches, sodass das Risiko wächst, dass nahestehende Gebäude und Gegenstände ebenfalls Feuer fangen. Viel Zeit zum Reagieren bleibt dann nicht. Mit Gartenschlauch oder Feuerlöscher sind solche Brände nur noch im Entstehungsstadium, wenn die Flammen ganz zu Beginn noch klein sind, unter Kontrolle zu bringen. Doch angesichts der schnellen Brandausbreitung beschränkt sich dieser Zeitraum eher auf Sekunden als Minuten. Gerät eine Hecke in Brand, sollte umgehend die Feuerwehr verständigt werden, um ein weiteres Übergreifen der Flammen auf angrenzende Bauten oder Gegenstände zu vermeiden.
Angesichts der Umstände, wie der Brand entstanden ist, liegt zwar die Vermutung nahe, dass eine solche grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Doch ein Blick in Paragraph 306 des Strafgesetzbuchs (StGB), in dem die Definition der Brandstiftung geregelt ist, bringt eine Überraschung hervor: Obwohl der Soester mit dem Gasbrenner seine Hecke in Brand gesetzt hat, wird ihm überhaupt keine Brandstiftung vorgeworfen. Das Strafgesetzbuch besagt: Wer fremde Gebäude oder Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Hecken tauchen in dem Paragraphen nicht auf – und da der Heckenbrand keinen weiteren Schaden an den im StGB genannten Gegenständen verursacht hat, liegt laut Definition keine Brandstiftung vor. Das bestätigt auch Polizeisprecher Holger Rehbock.
Ebenso liegt keine Sachbeschädigung vor, da es seine eigene Hecke war, die der Soester vernichtet hat.
Von den rund 430 Einsätzen, zu denen die Freiwillige Feuerwehr Soest 2020 ausrückte, waren übrigens rund 120 für die Verursacher kostenpflichtig: „Darunter waren rund 70 Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen. Bei dem Rest handelte es sich um Verkehrsunfälle, Fahrzeugbrände, Wasserschäden und sonstiges“, berichtete Thorsten Bottin.