Der Verkehrswert der Fläche ist auf 485 000 Euro festgesetzt. Potenzielle Käufer könnten es aber für deutlich weniger Geld erwerben (siehe Infokasten) – je nachdem wie hoch die Interessenten bei der Versteigerung pokern. „Immobilien und Grundstücke sind bei Zwangsversteigerungen sehr begehrt“, sagt Thomas Schulze, Direktor des Soester Amtsgerichts. Demnach wurden zuletzt auch häufiger Preise erzielt, die über dem Schätzwert lagen.
Der Ablauf einer Zwangsversteigerung ist gesetzlich geregelt, heißt es von Stiftung Warentest. Die gemeinnützige deutsche Verbraucherorganisation hat die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst: Zu jedem Versteigerungsobjekt gibt es ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Der darin ermittelte Verkehrswert nennt den Preis, der voraussichtlich im freien Verkauf erzielt werden könnte. Wer ein Gebot abgeben will, muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Gläubigerbank verlangt in der Regel bei Abgabe eines Gebots eine Sicherheitsleistung. Die Mindestbietzeit beträgt 30 Minuten. Gibt danach keiner mehr ein Gebot ab, ist die Versteigerung vorbei. Wird weiter geboten, läuft die Bietzeit so lange, bis kein Gebot mehr abgegeben wird. Der Rechtspfleger muss den Zuschlag versagen, wenn das höchste Gebot nicht einmal die Hälfte des Verkehrswerts erreicht. Diese sogenannte 5/10-Grenze soll vermeiden, dass die Immobilie zum Schleuderpreis verkauft wird. Daneben gibt es die 7/10-Grenze: Der Gläubiger kann beantragen, den Zuschlag zu versagen, wenn das höchste Gebot nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts erreicht. Versagt der Rechtspfleger den Zuschlag, weil eine der Grenzen nicht erreicht wird, gelten beide Grenzen im nächsten Termin nicht mehr. Nach Ende der Versteigerung verkündet der Rechtspfleger den Meistbietenden. Ob dieser den Zuschlag bekommt, hängt davon ab, ob die Gläubigerbank zustimmt.
Bestes Beispiel: ein prominenter Rohbau in Büderich. Dort war der Verkehrswert im Vorfeld auf 92 300 Euro taxiert worden. Bei der Zwangsversteigerung im Mai zahlte der Käufer für die Bauruine mit 150 Quadratmetern Wohnfläche und 465 Quadratmetern Grundstück schlussendlich 187 000 Euro. Die Grünfläche in Soest war mal im Besitz der katholischen Kirchengemeinde, ehe sie vor einigen Jahren den Besitzer wechselte. Aktuell gehört sie einem, vermutlich in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmen.
Ein Privatinvestor wollte vor einigen Jahren auf dem Grundstück Wohnbebauung verwirklichen, erste Pläne wurden bereits in einer Sitzung der Soester Politik erläutert, erklärt Stadtsprecher Thorsten Bottin. Aktuell gebe es aber kein Baurecht für die 10 000 Quadratmeter und auch „kein laufendes Bauleitverfahren“, so Bottin, vielmehr unterliegt das Grundstück noch immer einer kirchlichen Zweckbestimmung. Die Stadt selbst habe kein Interesse daran, das Grundstück zu erwerben.
Potenzielle Käufer, die das Grundstück nicht ausschließlich als Grünfläche erhalten wollen, müssten also zunächst einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans stellen, bevor Wohn- oder Gewerbeimmobilien errichtet werden können – und diese Entscheidung liegt am Ende bei der Politik.
Der Termin
Die Zwangsversteigerung findet am Donnerstag, 1. September, im Amtsgericht in Soest (Nöttenstraße 28, 1. Stock, Saal 1) statt.