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Freiheitsstrafe für sexuellen Übergriff auf geistig Behinderte

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Von: Achim Kienbaum

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Soest -  Weil er in einem Park im Soester Norden erst eine junge Frau massiv beleidigt und sexuell bedrängt hatte und nur wenige Tage später die Wehrlosigkeit einer geistig Behinderten ausgenutzt und sie in einem abgelegenen Schuppen sexuell genötig hatte, wurde ein 47-jährige Mann aus Welver am Freitag von der Großen Strafkammer des Arnsberger zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Zuvor hatten zum Ende der Beweisaufnahme zwei Gutachterinnen ihre jeweiligen Einschätzungen der Hauptbelastungszeugin und des Angeklagten vorgetragen. Die Aussagen der 44-jährigen Frau, die der Angeklagte auf das ehemalige Strabag-Gelände in einen Schuppen gezogen und dort sexuell genötigt hatte, seien glaubhaft, erklärte die Gutachterin aus Steinfurt. Die Zeugin sei zwar aufgrund ihrer Behinderung deutlich eingeschränkt in ihrer Fähigkeit, eigene Willensbekundungen verbal auszudrücken, ihre Schilderungen des Vorfalls am 25. Juni des vergangenen Jahres seien aber werder als Fantasieprodukt noch als bewusste Lüge zu werten.

Vor diesem Hintergrund rückte die Person des Angeklagten noch mehr in den Fokus. Eine Neurologin aus Eickelborn, die den gebürtigen Syrer im Laufe seines inzwischen 13-jährigen Aufenthaltes im Kreisgebiet immer wieder zu begutachten hatte, bescheinigte dem Mann eine „Therapieunfähigkeit“.

Jahrzehntelanger Alkoholmissbrauch und verschiedene Persönlichkeitsstörungen hätten sowohl zu physischen als auch zu psychischen Schäden geführt. „Wenn er getrunken hat, ist er unberechenbar“, erklärte die Gutachterin – bei beiden ihm zur Last gelegten Vorfällen war der Mann stark alkoholisiert gewesen.

Seit seiner Ankunft 2003 war der Angeklagte nie auf die Beine gekommen: 23 Eintragungen, die meisten wegen kleinerer Diebstähle, Beleidigungen und Schwarzfahrens, „zieren“ sein Strafregister – weder Geld- noch Freiheitsstrafen und auch nicht verschiedene stationäre Therapien zeigten nachhaltige Wirkung. Kaum war er wieder in Freiheit, begann der gewohnte Kreislauf aus Alkoholabstürzen und Straftaten von neuem. Deshalb empfahl die Gutachterin dem Gericht, einen zweijährigen Maßregelvollzug gegen den Mann anzuordnen, um eine intensive und nachhaltige Therapierung sicherzustellen.

Das Gericht entschied sich dann aber nach langer Beratung doch für die Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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