„Im genannten Fall wurde ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid im Rahmen des Straßenausbaus des Feldmühlenwegs eingelegt. Maßgeblich für eine Heranziehung zum Beitrag ist die tatsächliche Verbindung eines Grundstücks mit der Möglichkeit, über diese Zuwegung das Grundstück von der ausgebauten Straße aus zu erreichen. Der Ausbau des Feldmühlenwegs geschah 2017 und 2018, der Baubeschluss wurde im Juli 2016 gefasst. Die Beitragsbescheide sind vor wenigen Tagen versandt worden.“
„Wir sind Anlieger des Hammer Wegs und haben dort auch Anliegerbeiträge entrichtet. Gegen die doppelte Heranziehung wehre ich mich und habe dagegen auch Widerspruch eingelegt“, so Simons von Bockum-Dolffs.
Er argumentiert auch damit, dass sein Grundstück, über das auch der Weg verläuft, überhaupt keine Anbindung an den Feldmühlenweg habe. Der ist nämlich nur über eine Brücke über den Soestbach erreichbar – und die gehört nicht ihm, sondern der Stadt.
In Soest sind viele Radfahrer als „Geisterfahrer“ unterwegs, vor allem zwischen Bahnhof und Osthofentor und im Bereich der Fachhochschule (FH). Dem möchte die Polizei entgegenwirken.