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E-Scooter: Hohe Bußgelder möglich - so schnell ist der Auto-Führerschein weg

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Von: Tobias Hinne-Schneider

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Die E-Scooter der Firma Bird gehören bereits nach wenigen Tagen zum Stadtbild. Am Nottebohmweg, unmittelbar in der Nähe des Osthofentors und der Polizeidienststelle, lassen sich die Roller mieten.
Die E-Scooter der Firma Bird gehören bereits nach wenigen Tagen zum Stadtbild. Am Nottebohmweg, unmittelbar in der Nähe des Osthofentors und der Polizeidienststelle, lassen sich die Roller mieten. © Peter Dahm

Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, sollte sich an die Verkehrsregeln halten, sonst wird es teuer. Die Zahl der schweren Roller-Unfälle ist bislang niedrig.

Soest - Die 150 E-Scooter, die das US-Unternehmen Bird im Soester Stadtgebiet verteilt hat, sind präsent im Straßenverkehr. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche (teils hohen) Strafen bei Verstößen drohen. In den vergangenen Jahren war die Zahl schwerer Unfälle, in denen die Tretroller mit Elektroantrieb verwickelt waren, gering.

E-Scooter: Hohe Bußgelder möglich - so schnell ist der Auto-Führerschein weg

„Je mehr Fahrzeuge im Verkehr unterwegs sind, umso mehr passiert“, sagt Polizei-Sprecher Holger Rehbock. Nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die E-Roller ähnlich unfallträchtig wie Mofas und Mopeds. In Soest gab es in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt fünf E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, teilt die Polizei mit. Bei zwei Unfällen wurden Personen schwer verletzt. In 2022 gab es bereits drei Unfälle mit Personenschaden – davon ein Unfall mit einem Schwerverletzten.

E-Scooter: Es gibt eine klare Alkohol-Grenze

Für das Fahren der E-Scooter wird kein Führerschein benötigt, wer sich aber nicht an die Verkehrsregeln hält, der riskiert eben diesen zu verlieren. Auch sonst kann die Fahrt mit den wendigen Flitzern zu einem teuren Vergnügen werden. Einen 28-Jährigen hatte die Polizei erst am Dienstag (23. Mai) aus dem Verkehr gezogen - sein E-Roller hatte nicht nur kein Kennzeichen.

Wer sich nach einem feuchtfröhlichen Abend in den Soester Kneipen auf einen der Roller stellt, der macht sich mitunter strafbar. Die Alkohol- und Betäubungsmittel-Regelungen sind „analog zu Verstößen mit Kraftfahrzeugen“, teilt die Polizei in Soest auf Anfrage mit. Wer mit 0,5 bis 1,9 Promille unterwegs ist und dabei keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt in der Regel: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

E-Scooter: Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze

Eine Straftat liegt grundsätzlich vor, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 oder mehr festgestellt wird. Aber auch bei geringeren Promillewerten (etwa 0,3 Promille) liegt eine Straftat vor, wenn typische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Es drohen drei Punkte, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Für Fahranfänger (Probezeit) und Personen, die noch keine 21 Jahre alt sind, sind die Regeln strenger. Es gilt die 0,0 Promillegrenze. Wer dennoch Scooter fährt, riskiert mindestens eine 250 Euro teure Geldstrafe und einen Punkt – es wird zudem ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

E-Scooter: Falscher Verhalten im Straßenverkehr kann teuer werden

Aber schon das Fahren auf dem Gehweg kostet 55 Euro. Wer dabei noch andere Verkehrsteilnehmer behindert (70 Euro) oder eine Sachbeschädigung begeht (100 Euro) muss noch tiefer in die Tasche greifen.

10 Euro verlangen die Ordnungsbehörden bei folgenden Verstößen: Zu zweit auf einem E-Roller fahren; freihändig fahren; Anhängen an ein anderes Kfz oder beim Unterlassen von Handzeichen beim Abbiegen.

Das Überfahren einer roten Ampel kostet ebenfalls einen Punkt in Flensburg samt Geldbuße (60 bis 180 Euro). Wer während der Fahrt sein Smartphone ohne Freisprecheinrichtung benutzt, der bezahlt mindestens 55 Euro. Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

E-Scooter: Für Rollerfahrer gilt selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung

Bei einem Verstoß gegen die das Pflichtversicherungsgesetz oder Zulassung machen sich die Roller-Besitzer laut Polizei ebenfalls strafbar, beispielsweise, wenn die Roller so umgebaut werden, dass sie schneller als die erlaubten 20 Kilometer pro Stunde sind.

Für Rollerfahrer und Besitzer gilt also die Straßenverkehrsordnung. Wer sich nicht an die Regeln hält, der zahlt – im günstigsten Fall – und das schnell mal bis zu 100 Euro.

Die Leih-E-Scooter in Soest sind seit dem 17. Mai im Einsatz. Bird und die Stadt haben sich in der Altstadt auf nur wenige Parkflächen für die Roller geeinigt - wer sich nicht dran hält, der zahlt. Wie sind Sie am liebsten unterwegs? Wir haben den Test gemacht, mit E-Roller, Auto, Fahrrad und Bus. Wer ist am schnellsten? Wer zahlt am meisten? Das ist unser Ergebnis.

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