Corona-Demos im Kreis Soest: Selbsternannte „Spaziergänger“ müssen ab sofort Maske tragen

Die Maskenpflicht ist einer der Punkte, gegen den die Demonstranten auf die Straße gehen. Bislang mussten sie bei ihren Demos im Kreis Soest keine Maske tragen. Das ändert sich ab Donnerstag, 13. Januar.
Kreis Soest - Sie zweifeln am Sinn des Maske-Tragens und sind grundsätzlich für die Aufhebung sämtlicher Maßnahmen, die eine großflächige Corona-Ausbreitung verhindern sollen: die Demonstranten, die sich selbst als „Spaziergänger“ bezeichnen.
Bei den bisherigen Demonstrationen im Kreisgebiet gab es für die Teilnehmer keine Auflagen wie Maskenpflicht oder Mindestabstände. Die Kreispolizeibehörde Soest, bei der sämtliche Versammlungen im Vorfeld angemeldet werden müssen, wenn sie denn auf legalem Wege stattfinden sollen, erklärte das mit Verweis auf die Corona-Schutzverordnung, in der die Regeln für öffentliche Versammlungen festgelegt sind.
Corona-Demos: Maskenpflicht ab Donnerstag, 13. Januar, durch neue Corona-Schutzverordnung
Das ändert sich ab Donnerstag, 13. Januar. Ab dann gilt die neue Corona-Schutzverordnung, in der unter anderem die Passagen zur Maskenpflicht überarbeitet worden sind. „Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt“, heißt es.
„Wiedereinführung der Maskenpflicht bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt“ - darunter fallen auch die Corona-Demos in Soest, Lippstadt, Anröchte und Warstein, die laut Polizeiangaben als „regelmäßig durchzuführende Demonstrationen“ angemeldet worden sind.

Heißt: Bei den Demonstrationen am Donnerstagabend in Warstein, Montagabend in Soest und Lippstadt und am Dienstag in Anröchte müssen die Teilnehmer Maske tragen. Die Polizei verweist dazu an die örtlichen Ordnungsämter und erklärt: „Die Polizei ist für versammlungsspezifische Verfahren und diesbezügliche Auflagen zuständig.“ Für Fragen zu „infektionstypischen Auflagen“, wie die Polizei sie nennt und die sich aus der Corona-Schutzverordnung ergeben, könne man keine Angaben machen.
Demos gegen Corona-Maßnahmen im Kreis Soest: „Ordnungsamt wird definitiv vor Ort sein“
Thorsten Bottin, Sprecher der Stadt Soest, bestätigte, dass sich die Kontrolle der Maskenpflicht bei Demonstrationen durch die neue Verordnung ergebe. „Das Soester Ordnungsamt wird bei den Versammlungen definitiv vor Ort sein. Weiteres muss noch mit der Kreispolizeibehörde abgestimmt werden, da diese Aufgabe bei einer Versammlung mit mehreren Hundert Teilnehmenden nicht durch die Kräfte des Ordnungsamtes alleine zu lösen sein wird. Zu dieser Abstimmung gibt es aber heute noch kein Ergebnis“, erklärte Bottin am Donnerstag. Die Polizei erklärte: „Sofern die Polizei um Amtshilfe gebeten wird, werden wir die dortige Ordnungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe unterstützen.“
Erste betroffene Versammlung mit Maskenpflicht am Donnerstag: „Wir werden situationsbedingt reagieren“
Die erste im Kreis Soest von der neuen Verordnung betroffene Versammlung findet am Donnerstagabend in Warstein statt. Roswitha Wrede, Leiterin des Warsteiner Ordnungsamtes, erklärte: „Wir werden die Demonstration heute Abend gemeinsam mit der Polizei begleiten und situationsbedingt reagieren.“ Zwischen 100 und 110 Teilnehmer würden laut der Anmelderin erwartet, erklärte die Polizei.
Dass die Versammlungen im Kreis Soest vor Inkrafttreten der neuen Verordnung genehmigt worden waren, spiele keine übergeordnete Rolle: „Im Rahmen eines sogenannten Kooperationsgespräches mit dem Anmelder weisen wir natürlich darauf hin, dass die jeweils gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung zu beachten ist. Sofern es zu einer Aktualisierung der Verordnung kommt, setzen wir den Anmelder davon in Kenntnis“, erklärte Polizeisprecher Holger Rehbock.
Corona-Demos im Kreis Soest: Was passiert, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird?
Doch was passiert, wenn sich die Teilnehmer dagegen sperren, eine Maske zu tragen, wie es beispielsweise bei der Corona-Demo vor dem Soester Kreishaus zu beobachten war? Polizeisprecher Rehbock erklärte, dass die Person, die als Versammlungsleiter gilt, dann aufgefordert werden würde, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. „Sofern die Teilnehmenden dem nicht entsprechen, würde die Polizei in enger Abstimmung mit der Ordnungsbehörde weiterführende Maßnahmen in Betracht ziehen. Diese hängen immer vom Einzelfall ab.“
Die Auflösung einer Versammlung komme „erst als letztes Mittel in Betracht, wenn Aufforderungen zu regelkonformen Verhalten nicht befolgt werden“, so Rehbock.
Die Stadt Soest hat währenddessen die generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone aufgehoben. Aber so ganz ohne Maske wird es auch in Zukunft nicht gehen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen.
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