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Brandruine kommt unter den Hammer - Bewegung in Ostönnen

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Von: Kathrin Bastert

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Brandruine in Ostönnen
Seit bald zehn Jahren müssen die Ostönner zentral im Dorf mit diesem Anblick leben. Jetzt soll Bewegung in die Sache kommen. © Peter Dahm

Die Ostönner Brandruine kommt unter den Hammer. Damit könnte nun, nach Jahren des zusehenden Verfalls, endlich eine Lösung in Sicht rücken.

Soest – Das Zwangsvollstreckungsverfahren hat die Stadt Soest angestrebt. Zuvor hatte Eigentümer Werner Horschig gegenüber dem Bürgermeister erklärt, das Grundstück zum symbolischen Preis von 1 Euro veräußern zu wollen. Einen Käufer zu finden ist allerdings schwierig, solange Belastungen auf dem Grundstück liegen. Durch die Zwangsvollstreckung kann der ehemalige Landgasthof belastungsfrei an den Meistbietenden übergeben werden; die Stadt wie der Eigentümer hoffen, dass dann bald konkrete Pläne auf dem Tisch liegen, wie es an der prägnanten Stelle eingangs des Ortes weitergeht.

Ein Gutachter ist zwischenzeitlich damit beauftragt worden, den Grundstücksverkehrswert festzusetzen und in dem Zusammenhang zu klären, inwieweit unter dem ehemaligen Landgasthof Altlasten zu vermuten sind. Mehr als neuneinhalb Jahre nach dem verheerenden Feuer besteht nun also Hoffnung, dass sich wirklich etwas tut. Anfang Juli 2021 waren an der ehemaligen B1 die Bagger angerückt und hatten große Teile des abgebrannten Gebäudes abgerissen; aus dem Brandhaus ist ein Schuttberg geworden. Seither allerdings ist dort nichts mehr passiert. Nötig war der Abriss aus Sicherheitsgründen, weil Teile der alten Gemäuer einsturzgefährdet waren – die Stadt handelte und ordnete den Abbruch an.

Werner Horschig hofft, dass das Zwangsversteigerungsverfahren bald abgeschlossen sein wird. „Ich bin froh, dass es nun diese Entwicklung gibt. Es liegt mir wirklich sehr am Herzen, das Kapitel abzuschließen.“ Bekanntlich hatte der Dortmunder den Rechtsstreit mit der Versicherung in zweiter Instanz verloren und war auf dem Schaden – plus Gerichtskosten – sitzen geblieben. Der heute 85-Jährige konnte die Abrisskosten nicht tragen. Noch vor dem Brand hatte Horschig selbst Pläne für Studentenwohnungen an dieser Stelle gehabt. Dann kam das Feuer, ein jahrelanger Rechtsstreit, schließlich der Richterspruch. Für die Ostönner ist der ehemalige Gasthof seither ein Gräuel.

Wie lange sich nun das Zwangsvollstreckungsverfahren hinziehen könnte, ist gleichwohl ungewiss. Ein Zeitraum lasse sich nicht abschätzen, erklärte das zuständige Amtsgericht Soest auf Nachfrage.

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