Da waren die fünf Angreifer bereits geflohen, nach Angaben eines Zeugen „mit quietschenden Reifen“ in zwei Autos von einem nahe gelegenen Parkplatz.
Weil sich dieser Zeuge die beiden Kennzeichen der Wagen notierte, konnte die Polizei schon wenig später eins der Fahrzeuge in Werl aufspüren – über die Ermittlung des Fahrers kam man dann drei weiteren Männern auf die Spur, die sich jetzt mit dem vierten Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzungen verantworten mussten. Damit endeten die Klarheiten in diesem Fall aber auch schon.
Obwohl die Attacke am Nachmittag und mitten in der Altstadt passiert war und entsprechend viel Aufmerksamkeit erregt hatte, sah sich das Gericht nämlich einer Mauer des Schweigens gegenüber, die sowohl die Angeklagten als auch die Opfer, alle mit Wurzeln im arabischen Raum, errichteten.
Alle konnten sich an Details „nicht mehr erinnern“, hatten einander „verziehen“ oder wollten einfach „keinen weiteren Ärger“. Weitere Zeugen, die ebenfalls vernommen wurden, sahen sich angesichts der langen Zeit, die seit dem Angriff vergangen war, nicht in der Lage, die Beschuldigten als Tatbeteiligte zu identifizieren.
Was die Opfer betraf, erinnerten die sich immerhin daran, dass zwei der vier jungen Angeklagten mit Wohnsitzen in Dortmund und Werl auf sie eingeschlagen hätten. Allerdings fiel das den Opfern erst ein, nachdem das Verfahren gegen eben diese beiden Angeklagten bereits gegen Geldauflagen in Höhe von jeweils 6000 Euro eingestellt worden war und sie dann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten und nicht mehr Auskunft darüber gaben, ob ihre beiden Mitangeklagten ebenfalls zugeschlagen hatten.
Das Verfahren gegen den Halter des Autos, in dem die Polizei einige der Waffen sicherstellte, wurde gegen die Zahlung von 1500 Euro eingestellt. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen,