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An der ZUE bleibt das Licht an - Bezirksregierung nennt Gründe

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Von: Kathrin Bastert

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Sicherheit durch Licht. Dass in der ZUE nachts fast alle Lampen an sind, hat einen Grund.
zue.jpg © Peter Dahm

Die Zentrale Unterbringungseinrichtung am Hiddingser Weg bleibt auch in den Abendstunden hell erleuchtet. Was Anwohner irritiert, hat seine Gründe, erklärt die Bezirksregierung.

Soest – Ihre abendliche Runde mit dem Hund führt die Soesterin vorbei an der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) am Hiddingser Weg. Und allabendlich wundert sie sich über die hell erleuchteten Räume und Gebäudeeinheiten an der Flüchtlingsunterkunft. „Alle reden vom Energiesparen“, sagt sie bei ihrem Anruf in der Redaktion, „und dort sieht es jeden Abend aus wie Weihnachten.“

Sie ist nicht die einzige, die sich wundert über die hell erleuchteten Räume und Gebäudeteile der ZUE. Dass dort abends das Licht nicht ausgehe, habe aber einen Grund, erklärt auf Nachfrage der Sprecher der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, Christoph Söbbeler: „Grundsätzlich wird – nicht nur aufgrund der aktuellen Lage –der Energieverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt.“ So nutze man in der ZUE Soest zum Beispiel Energiespar-Leuchtmittel, identifiziere weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung und setze sie möglichst auch um.

Weil aber in der ZUE Soest „Schutz suchende und zum Teil stark traumatisierte Menschen gemeinsam untergebracht“ seien, müssten unter anderem Vorgaben des Landesgewaltschutzkonzeptes und allgemeine Sicherheitsfragen zum Beispiel bei der Beleuchtung insbesondere zu Abend- und Nachtzeiten beachtet werden. Söbbeler: „Aus Sicherheitsgründen müssen daher allgemein zugängliche Verkehrsflächen wie zum Beispiel geschlechtergetrennte Gemeinschaftssanitärbereiche, Flure, Außenbereiche zu jeder Zeit gesichert aufgesucht werden können. Dafür ist unter anderem eine ausreichende Beleuchtung notwendig, um Angstsituationen, Unfälle etc. vermeiden zu können.“

Grundsätzlich hätten die gemeinsamen untergebrachten Menschen im Rahmen der normalen Rücksichtnahme auch „die Möglichkeit einer freien Lebensgestaltung und sind nicht gehalten, ab 22 Uhr zum Beispiel Schlafzeiten oder Bettruhe einzuhalten.“ Gleichwohl müssten Beeinträchtigungen anderer Mitbewohner, wie unangemessene Lautstärke, vermieden werden. kab

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