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„Aggressives Betteln“: Marktbesucher fühlen sich von Frau belästigt

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Von: Tobias Hinne-Schneider

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Mit einem weißen Becher in der Hand sammelte die Frau am Dienstag in der Innenstadt Geld ein.
Mit einem weißen Becher in der Hand sammelte die Frau am Dienstag in der Innenstadt Geld ein. © Peter Dahm

Die Besucher vom Wochenmarkt und der Innenstadt-Gastronomie fühlten sich am Dienstag (23. August) von einer Bettlerin belästigt.

Soest – Sie wollte Geld, ließ sich nicht ohne Weiteres abschütteln und blieb hartnäckig. Die Besucher des Soester Wochenmarkts und später auch die Besucher der Gastronomie am Marktplatz fühlten sich am Dienstag von einer Bettlerin belästigt, die keineswegs freundlich um eine Gabe gebeten hat, sondern äußerst penetrant vorging. Eine Frechheit, hieß es dazu am Morgen auf dem Wochenmarkt.

„Aggressives Betteln“: Marktbesucher fühlen sich von Frau belästigt

Und tatsächlich ist das Vorgehen der Frau, die mit einem weiß-schwarz-gestreiften T-Shirt, einer bunten Hose und einer dunklen, um die Hüften geknoteten Jacke, unterwegs war, nicht zulässig. Betteln ist in Deutschland nicht verboten und „stilles Betteln“ seit 1974 nicht mehr strafbar. Aber: „Aggressives Betteln“ kann als Nötigung eingestuft werden. „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“, heißt es Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

„Aggressives Betteln“: Geldstrafe von bis zu 1000 Euro möglich

„Die Grenze ist aber schwer zu ziehen“, sagt Thorsten Bottin, Sprecher der Stadt Soest. Anfassen oder mehrfaches Ansprechen erfülle aber bereits den Tatbestand. Das könne schlussendlich mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro bestraft werden – gängiger ist aber das Erteilen eines Platzverweises.

Dem Ordnungsamt ist der Fall am Dienstag nicht bekannt geworden, so Bottin. „Wir sind auf Hinweise angewiesen“, sagt er, „am besten zeitnah“. Eine Häufung der Fälle sei der Verwaltung nicht bekannt.

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