2G-Regel beim Einkauf: Stadt Soest setzt auf Lösung mit Kontroll-Bändchen

2G beim Einkaufen. Diese bislang gravierendste Neuerung aus der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW ärgert viele Ladeninhaber und natürlich auch die Kunden, die teilweise Schlange stehen müssen, bis sie endlich Einlass finden. Die Stadt Soest setzt jetzt auf eine Bändchen-Lösung, damit man - einmal kontrolliert - im nächsten Laden nicht erneut Impf- und Personalausweis rauskramen muss. Das wurde am Montagabend bekannt:
Soest - Weihnachtsbummel mit 2G: Was bislang schon für den Besuch des Weihnachtsmarktes galt, gilt nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW auch in allen Geschäften des nicht täglichen Bedarfs. Alle News zur Corona-Pandemie im Kreis Soest finden Sie hier.
Beim verkaufsoffenen Sonntag in Soest bildeten sich deswegen teils lange Schlangen vor den Geschäften. Und die meisten Kunden gehen beim Shopping-Bummel nicht nur ein ein Geschäft. Das heißt, jedes Mal erneut anstehen und geduldig warten, bis man an der Reihe ist, Personalausweis und Impfpass zücken. Erst dann darf man ins Geschäft. Das hat beim verkaufsoffenen Sonntag in Soest schon zu teils langen Schlangen geführt.
2G beim Einkauf: Stadt Soest setzt auf Kontroll-Bändchen
Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt bereits seit Samstag für den Einzelhandel die 2G-Regel. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene sind in den Geschäften zugelassen, die dies auch mit den entsprechenden Unterlagen, also digitalem Ausweis nebst Personalausweis belegen können. Bis Mittwoch haben die Unternehmen Zeit, sich darauf einzustellen, aktuell reichen noch Stichproben.
Um den Einkaufsbummel in den kommenden Tagen und Wochen sowohl für die Geschäfte, aber auch für die Kunden zu erleichtern, will die Wirtschaft und Marketing Soest GmbH (WMS) tagesaktuelle Kontroll-Bändchen ausgeben. Heißt in der Praxis: Man erhält dann nach Check des 2G-Status in jedem Geschäft das Bändchen, das in weiteren Geschäften danach nur noch kurz vorgezeigt werden muss. Die Armbänder werden übrigens auch im Rahmen der Stichproben-Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt in Soest ausgegeben.
Wo genau jetzt die 2G-Regel gilt
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW gilt seit Samstag, 4. Dezember, die 2G-Regel für den Besuch von Ladengeschäften und Märkten. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte oder Gartenmärkte. Auch Weihnachtsmärkte, Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen fallen unter die 2G-Regel. Empfohlen werden Abstands- und Hygieneregeln. Für die Kontrolle der 2G-Regel im Einzelhandel reichen gemäß Paragraf neun der Corona-Schutzverordnung bis Dienstag stichprobenartige Kontrollen. Ab Mittwoch, 8. Dezember, muss eine Kontrolle erfolgen, jeder Kunde muss dann einen Immunisierungsnachweis und einen Ausweis vorzeigen. Zudem besteht nach Paragraf drei der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW eine Maskenpflicht (mindestens eine medizinische OP-Maske) im Freien bei Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen außer am festen Sitzplatz, wenn die Plätze einen ausreichenden Mindestabstand bieten, und im Freien, soweit die zuständige Behörde dies für konkret benannte Bereiche wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte durch Allgemeinverfügung anordnet. Als Ausnahmen gelten unter anderem die Einnahme von Speisen und Getränken oder die Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen.
„Es ist uns wichtig, dass wir auf diese Weise dazu beitragen können, dass der Zugang zu Einzelhandel, Gastronomie und natürlich auch der Besuch unseres schönen Weihnachtsmarktes mit Hilfe der Bänder-Lösung schneller und komfortabler gestaltet werden kann“ erläutert Carolin Brautlecht, Geschäftsführerin der WMS in einer Mitteilung ihres Hauses. Die Armbänder seien bereits bestellt und sollen noch im Laufe dieser Woche an den Einzelhandel verteilt werden.