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Windkraftanlage: Flügelenden flogen durch die Luft

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Von: Ludger Tenberge

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Bei dieser Windkraftanlage bei Dreihausen ist bei dem nach links und dem nach oben abstehenden Rotor die Spitze abgeflogen.  - Foto: Niggemeier
Bei dieser Windkraftanlage bei Dreihausen ist bei dem nach links und dem nach oben abstehenden Rotor die Spitze abgeflogen. - Foto: Niggemeier © Privat

Möhnesee - Eine 24 Jahre alte Windkraftanlage in der Nähe des Bismarckturms hat in der Nacht zu Mittwoch zwei jeweils etwa 50 Kilogramm schwere Flügelspitzen verloren. Eine der Spitzen steckte nur wenige Meter neben der B 516 im Acker, eine war neben der Abzweigung nach Dreihausen zu Boden gegangen.

Die havarierte Anlage und ebenso ein benachbartes „Windrad“ gleicher Bauart wurden unmittelbar nach bekanntwerden des Vorfalls von den Behörden vorläufig stillgelegt. Ebenso wurde verfügt, dass das Areal um die beiden Windenergieanlagen mit Flatterband abzusperren ist. Ergänzend nahm die Bauaufsicht beim Kreis Soest Recherchen auf, ob es weitere Anlagen dieses Typs der Firma „Nordex“ im Kreis gibt. Erste Erkenntnis: Auch in Ense hatte es eine solche Anlage gegeben, die aber schon seit einiger Zeit abgebaut ist, erläuterte Wilhelm Müschenborn, der Pressesprecher des Kreises.

Die genaue Ursache für den Unfall ist noch unklar, möglicherweise kommt Materialermüdung in Betracht. Jedenfalls seien die Fliehkräfte an den Spitzen der Rotorflügel enorm, so die Behörden.

Otto Sprenger von der Betreibergemeinschaft erklärte, dass die beiden Anlagen regelmäßig kontrolliert wurden. „Der Sachverständige war am Montag noch da.“ Die Anlage sei nach Auskunft eines Sachverständigen reparaturfähig. Danach sollen die vorläufig stillgelegten Anlagen wieder in Betrieb gehen. Vorher, so Müschenborn, müsse die Betriebssicherheit durch einen Sachverständigen belegt werden.

Die beiden Windkraftanlagen, die auf Gittermasten montiert sind, wurden 1992 errichtet, seinerzeit hatte die Gemeinde noch keine Vorrangzonen für die Windkraft ausgewiesen. Schon vorhandene Altanlagen stehen daher unter Bestandsschutz. Müssen solche Anlagen außerhalb der Vorrangzone abgebaut werden, dürften im allgemeinen keine neuen mehr errichtet werden.

Genehmigt wurden die beiden Windkraftanlagen noch nach Baurecht. Entlang Kreis-, Bundes- und Landesstraßen gilt der Bereich von null bis 20 Metern als Tabuzone, ab 20 Metern sind fragliche Standorte zustimmungspflichtig, die Straßenbaulastträger waren seinerzeit gehört worden, so Müschenborn.

Dass die durch die Luft fliegenden Flügelspitzen erheblichen Schaden hätten anrichten können, wird daran ersichtlich, dass sie rund 80 Meter von der Anlage entfernt zu Boden gingen. Otto Sprenger im Namen der Betreibergemeinschaft: „Uns geht das auch nahe, da hätte ja sonstwas passieren können, da war schon Kawumm dahinter.“ Ähnlich schätzte dies Hansfriedrich Winter vom Ordnungsamt der Gemeinde Möhnesee ein.

Unfälle mit Windkraftanlagen kommen durchaus häufiger vor. Spektakulär war der Brand einer Anlage bei Echtrop im Februar 2014. Auch kommt es bisweilen vor, dass Windkraftanlagen einen oder mehrere Rotorblätter oder Teile davon verlieren. Nach dem Orkan „Xaver“ brach im Dezember 2013 bei einem Windrad in Döhlen im Kreis Oldenburg gleich die ganze Gondel ab, bei Vlatten im Kreis Euskirchen knickte „Xaver“ eine Anlage mit 65 Metern Nabenhöhe um, in Nordbayern riss er das Rotorblatt eine Anlage ab. Im Juni 2013 krachte in den USA ein Rotorblatt auf einen Kindergarten, in dem sich zu diesem Zeitpunkt zum Glück keine Personen aufhielten. Unfälle mit Todesfällen oder Verletzten ereignen sich ansonsten zumeist bei Wartungs- oder Montagearbeiten. - tbg

Eine Auflistung von Unfällen mit Windkraftanlagen findet sich hier: www.gegenwind-vogelsberg.de/informationen/unfall/havarie/

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